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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur
106. ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 22. MĂ€rz 2013, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2012, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2012
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verteilung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012
5. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012
6. Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und den Konzernabschluss
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013
7. Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung der Satzung in § 5 durch
AnfĂŒgung eines neuen Absatzes (3) ĂŒber die Festsetzung einer
zusĂ€tzlichen Anteilsschwelle von 3% fĂŒr die Meldepflicht gemÀà §
91 BörseG
8. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands
a. zum RĂŒckkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien im
gesetzlich höchstzulĂ€ssigen AusmaĂ fĂŒr die Dauer von dreiĂig Monaten ab
1. Oktober 2013 gemÀà § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckneutraler Erwerb) nach
MaĂgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes;
b. fĂŒr die Dauer von fĂŒnf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des
Aufsichtsrats fĂŒr die VerĂ€uĂerung von eigenen Aktien auf eine andere Art
als ĂŒber die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss
der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) zu
beschlieĂen, wenn die VerĂ€uĂerung der eigenen Aktien (i) zum Zweck der
DurchfĂŒhrung eines Aktienoptionsprogramms fĂŒr leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstands oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen erfolgt
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 1. MĂ€rz
2013 zur Einsicht der AktionÀrinnen und AktionÀre in den
GeschĂ€ftsrĂ€umen am Sitz der Gesellschaft 8045 Graz, Stattegger StraĂe
18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats
jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012;
- BeschlussvorschlÀge
Auf Verlangen erhĂ€lt jeder AktionĂ€r unverzĂŒglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, der vollstÀndige Text dieser Einberufung sowie
Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab
1. MĂ€rz 2013 auĂerdem im Internet unter www.andritz.com zugĂ€nglich
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
AktionÀrinnen und AktionÀre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spÀtestens am 1. MÀrz 2013 der Gesellschaft
ausschlieĂlich an der Adresse 8045 Graz, Stattegger StraĂe 18,
Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 zugeht. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€Ă
§ 10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die antragstellenden
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
AktionÀrinnen und AktionÀre, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln
und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge samt BegrĂŒndung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spÀtestens am 13. MÀrz 2013 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8045 Graz,
Stattegger StraĂe 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael
Buchbauer, oder per E-Mail an michael.buchbauer(at)andritz.com, wobei
das Verlangen in Textform - beispielsweise als PDF - dem E-Mail
anzuschlieĂen ist, zugeht.
FĂŒr den Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses
AktionĂ€rsrechtes genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem AktionÀr bzw. jeder AktionÀrin ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€rinnen und
AktionÀre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft www.andritz.com zugÀnglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung
des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 12. MĂ€rz 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag AktionÀrin bzw. AktionÀr ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Als Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genĂŒgt eine
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am
19. MĂ€rz 2013 ausschlieĂlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss.
Per Post: ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger StraĂe 18
8045 Graz
per Telefax: +43 (316) 6902 425
oder
per E-Mail: michael.buchbauer(at)andritz.com
Die DepotbestĂ€tigungen können nicht per SWIFT ĂŒbermittelt werden (§
262 Abs 20 AktG).
DepotbestÀtigung gem. § 10a AktG Die DepotbestÀtigung ist vom
depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code), -
Angaben ĂŒber die AktionĂ€rin bzw. den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben ĂŒber die Aktien:
Anzahl der Aktien des AktionÀrs, ISIN AT0000730007, - Depotnummer,
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die
DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 12. MĂ€rz 2013 beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die AktionÀrinnen und AktionÀre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht
blockiert; AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können deshalb ĂŒber ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Ăbermittlung einer
DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMĂCHTIGTE Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen der AktionÀrin bzw.
des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Ăbermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulĂ€ssig (§ 262 Abs 20
AktG).
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmÀchtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spÀtestens Mittwoch, 20. MÀrz
2013, 16.00 Uhr, ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger StraĂe 18
8045 Graz
Per Telefax: +43 (316) 6902 425
Per E-Mail: michael.buchbauer(at)andritz.com wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschlieĂlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
Hat eine AktionĂ€rin bzw. ein AktionĂ€r ihrem/seinem depotfĂŒhrenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses
zusÀtzlich zur DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000 StĂŒckaktien. Jede
Aktie gewÀhrt eine Stimme. Die Gesellschaft hÀlt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 739.254 eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien betrÀgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 103.260.746.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die AktionÀrinnen und AktionÀre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage der DepotbestÀtigung bzw. eines
gĂŒltigen Lichtbildausweises (FĂŒhrerschein, Reisepass,
Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.00 Uhr.
Als besonderer Service besteht fĂŒr AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, die
an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen
unabhĂ€ngigen und ausschlieĂlich an die Weisungen des der jeweiligen
AktionĂ€rin bzw. AktionĂ€rs gebundenen Stimmrechtsvertreter ausĂŒben zu
lassen. AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, die diesen fĂŒr sie kostenfreien
Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht, diesbezĂŒglich
direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43 (316)
6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail:
michael.buchbauer(at)andritz.com, Kontakt aufzunehmen.
Graz, im Februar 2013
Der Vorstand
RĂŒckfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer(at)andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Andritz AG
Stattegger StraĂe 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome(at)andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch