Berlin, 3. April 2009 – Wegen der Finanzkrise will der BundesfinanzminisÂter Regelungen der Unternehmensteuerreform befristet lockern. Heute diskutiert der Bundesrat über eine Stellungnahme, ob bei der so genannten Zinsschranke, die den Abzug von Zinsen für InvestitionsdarleÂhen begrenzt, für die Jahre 2008 bis 2010 die Freigrenze von einer auf drei Millionen Euro aufgestockt wird. „Die Erhöhung der Freigrenze ist zwar eine Erleichterung“, kommentiert Dr. Ferdinand Rüchardt, VorstandsmitÂglied der Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft, „sie löst aber das Kernproblem nicht, dass der Gesetzgeber mit der Zinsschranke die völlig falschen Unternehmen trifft. Entgegen der ursprünglichen Absicht, missÂbräuchliche Finanzierungsgestaltungen in Konzernen zu verhindern, fallen nämlich auch ganz normale langfristige Gesellschafter-FremdfinanÂzierungen unter die Regelung. Projekte beispielsweise im Rahmen von Public-Private-Partnerships sind damit derzeit nicht mehr umsetzbar.“
(firmenpresse) - Eigentlich wollte der Gesetzgeber der von grenzüberschreitend tätigen KonzerÂnen geübten Praxis entgegen wirken, über den Schuldzinsenabzug die SteuerÂlast in Deutschland zu mindern. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 begrenzte er darum den steuerlichen Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben. Ãœbersteigen die Zinsaufwendungen den Zinsertrag sind sie zusätzlich nur noch bis zu 30 Prozent des Ertrags vor Zinsen, Steuern und AbÂgaben (EBITDA) abziehbar – wenn nicht eine der Ausnahmen greift, zum BeiÂspiel die Freigrenze.
Inzwischen aber drückt diese so genannte Zinsschranke auch immer mehr normale ausschließlich im Inland tätige Mittelständler, weil aufgrund der durch die Rezession sinkenden EBITDA die steuerlich sofort abzugsfähigen ZinsaufÂwendungen kleiner werden.
Als problematisch an der jetzt anstehenden Erhöhung der Freigrenze auf drei Millionen Euro sieht Ecovis-Vorstand Dr. Ferdinand Rüchardt, dass nicht die grundsätzliche Frage der Sicherheiten des Gesellschafters angegangen wird, sondern ausschließlich am Freibetrag herumoperiert wird. „Bei wieder steigenÂden Zinsen taucht das Problem genauso wieder auf, wie wir es bis jetzt erlebt haben“, so Rüchardt. „Aus unserer Sicht ist eigentlich die Frage zu beantworÂten, ob die derzeitige gesetzliche Konzeption prinzipiell tauglich ist.“
Das gilt auch im Hinblick auf Projekte, die durch Public-Private-Partnerships (PPP) realisiert werden sollen und aufgrund der Zinsschranke gefährdet sein können. „Die Begrenzung des Zinsabzugs kann sich hier kontraproduktiv ausÂwirken, weil private Investoren die Kosten ihrer langfristigen Kreditfinanzierung nur noch zum Teil steuerlich geltend machen können“, erklärt Ralf Wiese, Ecovis-Steuerberater und Experte für die steuerliche Behandlung von PPP-Projekten. Wo beispielsweise wichtige Infrastrukturprojekte auf Eis gelegt werÂden, weil die Kommunen sie im Alleingang nicht finanzieren können, ist die negative Folgewirkung der Zinsschranke besonders gravierend.
Ãœber Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 30 internationalen PartnerkanzÂleien arbeiten etwa 2.700 Mitarbeiter. Die Beratungsschwerpunkte und KernkomÂpetenzen von Ecovis liegen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und RechtsÂberatung. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem ZusamÂmenspiel mit dem Back-Office sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit von SteuerberaÂtern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und UnÂternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und garantiert den Mandanten, darunter mehr als 20.000 gewerbliche Kunden, kompetente BeratungsleisÂtungen auf höchstem Qualitätsniveau. Die fachübergreifende ZusammenarÂbeit schafft neue BeratungsÂansätze und ermöglicht spezielle Branchenlösungen.
Die ECOVIS Akademie AG ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
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