(firmenpresse) - Mehr als 1.300 Anleger haben in den Jahren 2002 und 2003 rd. 44 Mio. US$ eingezahlt, um an gewerblichen Immobilieninvestitionen in den USA zu partizipieren. Es wurde in sog. B-Objekte investiert, die nicht in den Top-Zentren liegen oder nicht voll vermietet waren. Die Konstruktion ist so, dass die Anleger sich an einer deutschen Kommanditgesellschaft beteiligten, die ihrerseits als Kommanditistin einer amerikanischen Kommanditgesellschaft (Limited Partnership) eine Beteiligung zeichnete.
Die Anleger wurden überwiegend von der Commerzbank geworben, aber nicht nur für den Tomorrow Income Portfolio 33, sondern auch in den Vorgängern und Nachfolgern:
Tomorrow Income Portfolio 32 GmbH & Co. KG (41 Mio. US$),
Tomorrow Income Portfolio 34 GmbH & Co. KG (44 Mio. US$) und
Tomorrow Income Portfolio 35 GmbH & Co. KG (59 Mio. US$).
Aufgrund der (angeblich) negativen Entwicklungen wurden den Anlegern im Jahre 2012 angeboten, dass die Fondsgesellschaften ihre Beteiligungen an Rosemont Realty verkaufen könnten, falls auch die Anleger in den jeweils anderen Tomorrow-Fonds sich so entschlössen. Durch den Verkauf würden die Gesellschaften von den Problemen entlastet, mit denen die Fonds derzeit zu kämpfen hätten. Allerdings könnten aus dem Verkauf der Beteiligungen nur noch Rückflüsse für die Anleger zwischen 5% und 22% (TIP 35) generiert werden. Damit stand fest, dass in jedem der Tomorrow-Fonds die Anleger zumindest teilweise ihr eingesetztes Kapital - nach unseren Berechnungen im TIP 32 beispielsweise über 60% - verlieren werden, von einer Rendite ganz zu schweigen.
Einer Mandantin hat nun der Ombudsmann der privaten Banken Recht gegeben. Die Dame hatte auf Beratung der Commerzbank hin ihre gesamten Ersparnisse zur Sicherung ihres Ruhestands investiert. Über die Risiken wurde sie nicht aufgeklärt, im Gegenteil. Zudem verschwieg ihr der Berater, welches Eigeninteresse die Bank daran hatte, ihr gerade diese Beteiligung zu empfehlen. Infolgedessen verpflichtete der Ombudsmann nun die Commerzbank, die Mandantin schadlos zu stellen. Die Anlegerin hat damit Anspruch auf Zahlung ihrer Investition abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen sowie des entgangenen Gewinns.
Michael Minderjahn, der die Anleger der Tomorrow-Fonds bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, meint, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Nach Auswertung einer großen Zahl von Antworten der von ihm vertretenen Anleger sei klar, dass die Bank - falls überhaupt - ihre Kunden nur sehr unzureichend über die mit dieser Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt hat. Anlegeranwalt Minderjahn dazu: "Gewerbeimmobilien, zumal in einem anderen Land, konnte kaum ein Mandant wirklich beurteilen. Allein die Tatsache einer Immobilieninvestition macht die Sache doch noch nicht sicher!"
In einem anderen Fall hat das Landgericht Hannover bereits signalisiert, dass die Beratung der Commerzbank fehlerhaft gewesen sein muss und der Bank die Rückabwicklung dringend nahegelegt. Dort war einer Mandantin mit 70 Jahren die Beteiligung am TIP 32 empfohlen worden.
Anlegeranwalt Minderjahn rät: Nachdem nunmehr also endgültig für die Anleger feststeht, dass sie das eingesetzte Kapital verloren haben, sollten sie spätestens jetzt einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um prüfen zu lassen, ob sie richtig beraten wurden. Vor allem sollten Anleger umgehend prüfen lassen, ob Sie überhaupt noch Ansprüche geltend machen können. Bei den früheren Fonds TIP 32 und TIP 33 besteht die Gefahr der sog. Totalverjährung. Zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft tritt nämlich unabhängig von irgendwelcher Kenntnis die Verjährung der Ansprüche ein.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Tomorrow Income Portfolio 33? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir klären in einem Vorgespräch, ob Ihr Fall ebenfalls gute Aussichten bietet.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.