PresseKat - DG Immobilien-Anlage Nr. 49: VR Bank zum Schadensersatz verurteilt

DG Immobilien-Anlage Nr. 49: VR Bank zum Schadensersatz verurteilt

ID: 819808

(firmenpresse) - Mit Urteil vom 07.02.2013 hat das Landgericht Frankfurt am Main einem von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger Schadensersatz zugesprochen. Die VR Bank Lech-Zusam muss nun an den Geschädigten Zahlung leisten, die Beteiligung übernehmen, von Verpflichtungen aus der Beteiligung sowie von steuerlichen Nachteilen freistellen und kann keine Rechte mehr aus dem zur Finanzierung der Beteiligung geschlossenen Darlehensvertrag herleiten. Unser Mandant muss das Darlehen also nicht zurückzahlen.

Was war geschehen? Der selbständige Handwerkermeister zeichnete 2001 nach Beratung durch Mitarbeiter der ehemaligen Raiffeisen-Volksbank Meitingen eG eine Einlage von 100.000 DM an dem Angebot DG Immobilienanlage Nr. 49 Berlin/Stuttgart, womit er sich an den Gesellschaften

- DG Immobilien-Objektgesellschaft "Berlin, Kronenstraße 5" Kreft & Dr. Neumann KG
- DG Immobilien-Objektgesellschaft "Berlin, Kronenstraße 6" Kreft & Dr. Neumann KG und
- DG Immobilien-Objektgesellschaft "Stuttgart, lndustriestraße" Kreft & Dr. Neumann KG

beteiligte. Die Investition wurde ihm als völlig unproblematisch dargestellt, weshalb man ihm auch gerne die Finanzierung anbiete. Durch die zu erwartenden Steuervorteile und die Ausschüttungen werde es ja zu Rückflüssen kommen, wodurch das Darlehen sich praktisch von alleine tilge. Über die Laufzeit des Fonds werde der Kredit getilgt und der Anleger könne sich dann, im Rentenalter über eine Aufbesserung seiner Rente freuen.

Das Landgericht Frankfurt hat seine Entscheidung damit begründet, dass die VR Bank dem Kläger verschwiegen habe, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütung erhalten habe. Dabei ließ das Gericht nicht gelten, dass es sich ja ersichtlich um ein Projekt des genossenschaftlichen Spitzeninstituts gehandelt habe.

Michael Minderjahn, der den Anleger vertritt, dazu: "Der Entscheidung ist dem Grunde nach zuzustimmen. Leider hat das Gericht meine Auffassung nicht geteilt, dass die Steuervorteile nicht anzurechnen seien." Der Anlegeranwalt meint, es bleibe abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig werde.





Die Entscheidung hat jedoch nur begrenzte Auswirkungen, denn zwischenzeitlich dürften alle Schadensersatzansprüche von Anlegern verjährt sein, die nicht rechtzeitig vor dem 31.12.2011 bzw. im Laufe des Jahres 2012 (bei späteren Beitritten) hemmende Maßnahmen ergriffen haben.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
minderjahn(at)nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.



drucken  als PDF  an Freund senden  Sauren Zielvermögen-Fonds feiern 5-jährige Erfolgsgeschichte MONTRANUS-Medienfonds: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte beim BGH erfolgreich
Bereitgestellt von Benutzer: Ra Nittel
Datum: 21.02.2013 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 819808
Anzahl Zeichen: 3241

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Geldanlage


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DG Immobilien-Anlage Nr. 49: VR Bank zum Schadensersatz verurteilt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schiffsfonds-Urteil: Nordcapital Bulkerflotte 1 ...

16.03.2015 - Schadenersatz in Höhe von rund 13.000 € muss die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bezahlen, weil sie einen Kunden im Sommer 2008 im Zusammenhang mit einer Beteiligung am Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & ...

Alle Meldungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht