PresseKat - Erst der Verkehrsunfall und dann der Ärger mit der Schadensregulierung

Erst der Verkehrsunfall und dann der Ärger mit der Schadensregulierung

ID: 823583

Trotz geklärter Verursachungs- und Schuldfrage regulieren die Versicherungen entstandene Schäden oft nicht angemessen- hierdurch wird der oder die Geschädigte erneut zum Opfer

(firmenpresse) - Nach einem Verkehrsunfall ist sollte man zunächst froh sein, wenn es zu keinem Personenschaden gekommen ist. Leider währt die Freude jedoch nicht all zu lang, wenn die gegnerische Versicherung dann trotz der bereits geklärten Schuld und Verursachungsfrage nicht bereit ist, den Schaden angemessen zu regulieren.

Aber auch, wenn es nach einem Verkehrsunfall bei der Schadensregulierung zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommt, können die Kosten schnell in die Höhe gehen. Im Streitfall werden vor Gericht oft Sachverständigengutachten eingeholt, die in komplexen Fällen oft mehrere tausend Euro kosten können. Um dieses Kostenrisiko möglichst zu vermeiden, sollte der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht in Betracht gezogen werden. Die Jahresbeiträge für eine Verhehrsrechtsschutzversicherung sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft verschieden, liegen aber häufig sogar unter 100 Euro. In Bezug auf die möglichen hohen Kosten bietet es sich daher an, eine solche Versicherung für den Ernstfall abzuschließen, damit die eigene Rechtsverfolgung bestmöglich und ohne ein hohes persönliches Kostenrisiko betrieben werden kann. Dabei sollten die Versicherungsbedingungen zuvor genau geprüft werden, um das persönliche Risiko möglichst zu minimieren.

Denn es lohnt sich in den meisten Fällen, sich durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen, damit der Schaden angemessen reguliert wird und auch keine Positionen ausgelassen werden.

Einen Verkehrsrechtsanwalt finden Sie in jeder größeren Stadt. Ansonsten kann Ihnen die Anwaltskammer auch einen benennen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung. Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Moers, direkt gegenüber dem Amtsgericht. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Dr. Unger Richter am Amtsgericht.

Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.



Leseranfragen:

Haagstr. 10, 47441 Moers



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Schifffahrtskrise: Keine deutliche Besserung zu Beginn des Jahres 2013 Unseriöse Finanzangebote erkennen
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 27.02.2013 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 823583
Anzahl Zeichen: 1967

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Unger
Stadt:

Moers


Telefon: 02841/3911929

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erst der Verkehrsunfall und dann der Ärger mit der Schadensregulierung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Dr. Unger (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Anwaltskanzlei Dr. Unger