PresseKat - S&K Immobilien: Schlagzeilen sorgen bei Anlegern für Verunsicherung

S&K Immobilien: Schlagzeilen sorgen bei Anlegern für Verunsicherung

ID: 826622

Anleger der S&K-Gruppe könnten durch ?Schneeballsystem? geschädigt worden sein. Nun beschäftigen sich viele Betroffene mit der Frage nach Handlungsmöglichkeiten.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten wurden im Rahmen einer groß angelegten Razzia zahlreiche Tatverdächtige, so auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, verhaftet. Der Vorwurf: Die Entwicklung einer Art "Schneeballsystems". Die S&K Gruppe habe wohl zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen ein lange durchdachtes und geplantes Betrugssystem installiert. Nun muss im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geprüft werden, ob tatsächlich Straftaten vorliegen.

Die Anleger sollen wahrscheinlich im mehrstelligen Millionen-Bereich durch die Tatverdächtigen geschädigt worden sein. Die Anleger folgender Fonds könnten mittelbar oder unmittelbar von dem gesamten Verfahren betroffen sein: SHB Fürstenfeldbruck und München; SHB Renditefonds 6; SHB Altersvorsorgefonds; United Investors Fonds; S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG; Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG; Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG; S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG; Vario Zins, Vario Flex, Vario Loan, Vario First und Vario Prime der Deutschen Sachwert Emissionshaus AG; Asset Trust AG; MIDAS Mittelstandsfonds GmbH & Co. KG; DCM-Fonds der DCM AG.

Zurzeit ist es fraglich, ob Vermögenswerte überhaupt bestehen und inwieweit Anleger auf Vermögenswerte der S&K-Gruppe zugreifen können, denn ein Großteil der Anlegergelder sollen laut Vermutungen der Staatsanwaltschaft mitunter in den luxuriösen und ausschweifenden Lebensstil der Tatverdächtigen geflossen sein.

Wenn Sie sich als Anleger fragen, ob Sie tatsächlich betroffen sind, ist es ratsam, Ihre Lage durch einen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihre Situation einzelfallbezogen prüfen. Aufgrund der womöglich sehr großen Zahl der vom sog. "S&K-Skandal" betroffenen Anleger ist eine Interessenbündelung hier von Vorteil. Zwar existieren in Deutschland keine Sammelklagen wie in den USA, dennoch können die Interessen der Betroffenen gebündelt werden, um ähnlich gelagerte Fälle bestmöglich bearbeitet zu können.





http://www.grprainer.com/S-und-K-Gruppe.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Sammelklage im S&K-Skandal? Enttäuschende Entwicklung des Prorendita 5 Britische Leben Fonds
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 04.03.2013 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 826622
Anzahl Zeichen: 2607

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"S&K Immobilien: Schlagzeilen sorgen bei Anlegern für Verunsicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP