Der Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 entwickelte sich in der Vergangenheit wohl nicht wie erhofft. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung bestehen Unsicherheiten.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Prorendita Britische Leben Fonds 1-5 wurden durch das Düsseldorfer Emissionshaus Ideenkapital entwickeltet. Es handelt sich hierbei um geschlossene Fonds, die in britische Kapitallebensversicherungen investieren. Die aktuellen Entwicklungen des britischen Lebensversicherungsmarkts bereiten den Anlegern Sorgen, heißt es.
Die Anleger des Prorendita 5 Britische Leben Fonds sollen bisher hinsichtlich erwarteter Ausschüttungen enttäuscht worden sein. Nach dem Fondskonzept übernimmt der Prorendita 5 für die Versicherten die Versicherungsbeiträge. Dafür könne er mit den Policen handeln oder erhält im Sterbefall die Versicherungssumme. Einige Prognosen und Kalkulationen sollen sich allerdings im Nachhinein als unzutreffend herausgestellt haben.
Insbesondere soll die Finanzkrise im Jahr 2008 gravierende Auswirkungen auf den Markt der Zweitmarktlebensversicherungen gehabt haben. Die schlechte Marktlage und aus Sicht der Fondsgeschäftsführung inakzeptable Finanzierungsbedingungen der Banken sollen dazu geführt haben, dass bisher entgegen der Prospektannahmen keine Fremdkapitalaufnahme erfolgt sei. Darüber hinaus sei auch der Wert des britischen Pfundes seit Fondsauflegung gegenüber dem Euro gesunken sein. All diese Faktoren sollen nach eigenen Angaben dazu beigetragen haben, dass der Portfolio-Wert der Gesellschaft nicht im erhofften Maße gesteigert werden konnte.
Die Fondsgeschäftsführung gehe derzeit vor diesem Hintergrund davon aus, dass vorerst auf eine Fremdfinanzierung und den Handel mit neuen Policen verzichtet werden müsse. Ausschüttungen seien allerdings für 2013 geplant. Ob es dazu kommen wird, bleibt abzuwarten. Es kann anscheinend noch bis 2024 dauern, bis sämtliches Kapital ausgeschüttet ist.
Vielen Anlegern soll der Prorendita 5 in Beratungsgesprächen als Altersvorsorge vorgeschlagen worden sein. Oft sei hingegen keine Aufklärung über die Funktionsweise und die Risiken eines Lebensversicherungsfonds erfolgt. In so gelagerten Fällen stehen den Anlegern möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen das Finanzdienstleistungsunternehmen, das die Beratung durchgeführt hat, zu.
Sollten Sie als betroffener Anleger also den Eindruck haben, hinsichtlich Ihrer Beteiligung nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein, sollten Sie sich an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Ein solcher wird einzelfallbezogen und umfassend prüfen, ob und gegen wen Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.
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