(ots) -
Sperrfrist: 05.03.2013 01:00
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht den
Patientendatenschutz durch zu enge Kontakte zwischen Kliniken und
Krankenkassen gefährdet. Schaar kritisierte im Radioprogramm NDR
Info, dass es zunehmend Treffen zwischen Krankenhausärzten und
Kassenmitarbeitern gebe, bei denen über die Abrechnung von
Krankenhausbehandlungen gesprochen werde. "Das ist deshalb
problematisch, weil hier ein Austausch über individuelle
Gesundheitsdaten stattfindet, der gesetzlich nicht vorgesehen und
damit unzulässig ist", sagte Schaar zu NDR Info. "Ein Arzt oder ein
Mitarbeiter eines Krankenhauses macht sich sogar strafbar, wenn er
Daten unberechtigt, also ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage,
offenbart. Das heißt: Im Grunde genommen gehen die Krankenhäuser hier
ein ganz großes Risiko ein."
Die Kassen hätten Schaar zufolge ein wirtschaftliches Interesse
daran, dass bestimmte Krankheiten oder Symptome in einer bestimmten
Art und Weise abgerechnet werden: "Das Interesse liegt darin, dass im
Strukturausgleich zwischen den Krankenkassen diejenige Krankenkasse
am meisten profitiert, die die krankesten Versicherten hat." Das
schaffe falsche Anreize: "Wenn jetzt im Nachhinein Mitarbeiter einer
Kasse kommen und sagen: Lass uns noch einmal über diese Fälle
diskutieren, und jetzt werden die Krankenakten gewälzt, es werden
also zusätzliche Gesundheitsdaten offenbart, dann ist das nicht durch
das Sozialgesetzbuch gedeckt und aus meiner Sicht unzulässig", so
Schaar. Es komme daher häufig "auf Veranlassung der Krankenkassen" zu
einer Veränderung der entsprechenden Abrechnungscodes, so Schaar. Der
so genannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich wird aus
dem Gesundheitsfonds und damit Beitragsgeldern der gesetzlich
Versicherten und Steuermitteln finanziert.
"In den vergangenen Jahren hat sich an den Rechtsgrundlagen für
die Datenverarbeitung kaum etwas geändert, dafür aber in der Praxis",
sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte: "Wir kämpfen an verschiedenen
Fronten dagegen, dass die Leistungserbringer, also auch Ärzte und
Krankenhäuser oder aber Krankenkassen, im wirtschaftlichen Interesse
Informationen erheben oder weitergeben, die rechtlich nicht
weitergegeben werden dürfen oder wo zumindest eine Grauzone besteht.
Aber in vielen Fällen ist es ziemlich eindeutig, dass man sich
jenseits des rechtlich Zulässigen bewegt." Nach geltender
Gesetzeslage müssen Krankenkassen zur Klärung medizinischer
Streitfragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK)
einschalten, dessen ärztliche Gutachter an die Schweigepflicht
gebunden sind.
Mehrere große Krankenkassen betonten, dass ihre direkten Kontakte
mit Kliniken sich strikt im gesetzlichen Rahmen bewegten. So erklärte
die AOK Rheinland/ Hamburg, man stelle im Falle von Unklarheiten
lediglich "Verständnisfragen".
Rückfragen an NDR Info/Reporterpool, Katja Keppner, 040/4156-3487.
5. März 2013/RC
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