OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2009, Az. 6 U 37/08:
(firmenpresse) - Wer mit einem umfangreichen Fragebogen zu gesundheitlichen Problemen wirbt, weiter darauf hinweist, er arbeite seit Jahren erfolgreich in der Gesundheitsbranche und informiere nicht nur umfassend über gesunde Ernährung, sondern auch über eine gesunde Lebensweise, zudem ankündigt, die "ausgebildeten Fachberater" könnten den Interessenten "zeigen, wie Sie durch den gezielten Einsatz von Lebensmitteln die Selbstheilungskräfte Ihres Körpers aktivieren können, und wie Lebensmittel in der richtigen Kombination als Heilmittel bei gesundheitlichen Störungen" einzusetzen seien, und schließlich damit wirbt, die eingesetzten Berater seien "Gesundheitsberater/innen" und an der "Akademie für Heilkunde" (nicht nur) "ernährungsphysiologisch", (sondern auch) "naturheilkundlich" ausgebildet, wirbt für eine Fernbehandlung i.S.d. § 9 Heilmittelwerbegesetz.
JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät unter anderem Unternehmen der Lebensmittelbranche zu deren spezifischen lebensmittelrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung von Lebensmitteln zu anderen Produktgruppen (Arzneimittel / Kosmetika / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln, insbesondere Health Claims, sowie zu sonstigen Fragen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
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