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Unternehmen
Graz (euro adhoc) - In der am 29. März 2011 abgehaltenen 104.
ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand der Gesellschaft mit
Wirkung ab 1. April 2011 für den Zeitraum von dreißig Monaten zum
Aktienrückerwerb bis zur Höhe von 10% des Grundkapitals (unter
Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen eigenen
Aktien) ermächtigt, u.a. zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten
Zweck.
Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu
machen und eigene Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms
zu erwerben, u.a. zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten Zweck
(Verwendung der erworbenen Aktien für Zwecke eines
Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE
sowie die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft). Die
entsprechenden Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Gesellschaft und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8
BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese
Veröffentlichungen wurden auch im Internet auf der Homepage der
Gesellschaft www.andritz.com unter Aktienrückkaufprogramm bekannt
gemacht.
Die 104. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den
Vorstand der Gesellschaft u.a. auch ausdrücklich dazu ermächtigt,
unter Einbindung des Aufsichtsrats, erworbene eigene Aktien wieder zu
veräußern.
Der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die
beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des
Aktienoptionsprogramms 2010 für leitende Angestellte der
ANDRITZ-GRUPPE und Mitglieder des Vorstands wurde am 12. Februar 2013
veröffentlicht und war ab diesem Zeitpunkt in den
Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.
Am 28. Februar 2013 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene
Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 für leitende
Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE wieder zu veräußern. Der Aufsichtsrat
hat am selben Tag den Beschluss gefasst, eigene Aktien zur Bedienung
des Aktienoptionsprogramms 2010 zur Bedienung von Optionen der
Mitglieder des Vorstandes wieder zu veräußern.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des
Vorstands, dem der Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf
dessen Grundlage er einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat,
veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien
zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 bekannt gemacht (§ 82
Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den
Rückerwerb und die Wiederveräußerung: 29. März 2011
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30.
März 2011 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 1.
Mai 2013 bis 30. April 2015
4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht:
auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche
Aktiengattung)
5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien,
insbesondere auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am
Grundkapital: bis zu 1.899.000 auf Inhaber lautende Stückaktien
der Gesellschaft, das entspricht rund 1,83%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie
(Bezugspreis): EUR 23,18
7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob
der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse
erfolgen soll: Die Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem
Aktienoptionsprogramm 2010 veräußert. Die Wiederveräußerung
erfolgt außerhalb der Börse.
8. Allfällige Auswirkungen des Wiederverkaufsprogramms auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine
9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß
Aktienoptionsprogramm 2010 wurden leitenden Angestellten und
Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft insgesamt 2.078.000
Optionen (unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012)
eingeräumt. Insgesamt nahmen 74 leitende Angestellte und 5
Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm 2010 teil. Es wurden
Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 12.000,
20.000 oder 40.000 (Anzahl ist abhängig von der Führungsebene) und
Mitglieder des Vorstands zum Bezug von jeweils 80.000 und den
Vorsitzenden des Vorstands zum Bezug von 100.000 Aktien der
ANDRITZ AG berechtigen. Arbeitnehmer und (weiteren)
Organmitgliedern der Gesellschaft wurden unter dem
Aktienoptionsprogramm 2010 keine Optionen eingeräumt. Aktuell sind
neben den 5 Vorstandsmitgliedern 71 Führungskräfte Teilnehmer am
Stock Options Programm und halten insgesamt 1.899.000 Optionen.
Jede Option gewährt das Recht, eine auf Inhaber lautende
Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben.
Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der
Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms
2010 gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage
der Gesellschaft www.andritz.com veröffentlichen.
Graz, im März 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer(at)andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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