PresseKat - Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehen

Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehen

ID: 830354

Anlegern soll nun ein verstärkter Schutz vor Falschberatungen geboten werden.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Falschberatungen durch Anlegerberater von Banken sind in der Vergangenheit keine Seltenheit gewesen. Diese Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen haben sich auf das Vertrauen der Anleger negativ ausgewirkt und ein schlechtes Licht auf die Finanzinstitute geworfen. Doch nun sollen intensivere Kontrollmaßnahmen helfen, die ablehnende Haltung potenzieller Anleger gegenüber den Banken zu bessern.

Es ist vorgesehen, dass die Beschwerden der Anleger künftig innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie dem Finanzinstitut zugegangen sind, der Finanzaufsicht gemeldet werden sollen.

Ferner schreitet der Gesetzgeber dadurch ein, dass in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) normiert werden soll, dass eine Registrierung der Bankberater veranlasst werden muss. Die Leistung der Berater soll leichter kontrolliert werden können. So erhoffe man sich nicht nur einen stärkeren Schutz der Anleger vor Fehlberatungen sondern auch, dass die Banken ausschließlich qualifiziertes Personal als Berater einstellen.

Fehlerhafte Beratungen sollen somit durch die Fachkenntnisse der qualifizierten Berater vermieden werden. Ein besonderer Fokus soll wohl auch auf soziale Kompetenzen der Berater liegen, damit sie sich in die Lage des potenziellen Anlegers hineinversetzen und so insbesondere auf seine Anlageziele eingehen zu können.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Verstößen gegen diese Vorschriften mit entsprechenden Maßnahmen begegnen. Diese Maßnahmen sollen abgesehen von Verwarnungen und Bußgeldern sogar zeitlich begrenzte Berufsverbote für die jeweiligen Berater sein.

Viele Anleger erachten diese Neuerungen als fällig, kam es doch gerade in jüngster Vergangenheit vermehrt zu Klagen von Anlegern gegen ihre Banken. Diese auf Schadensersatz gerichteten Klagen basierten meist auf Falschberatungen oder der Unterlassung einer umfassenden Aufklärung über die Risiken der Anlage, zu welcher die Bankberater verpflichtet sind. Hierzu kann es schnell kommen, beispielsweise wenn der Berater während der Beratung mit der Sicherheit des Fonds in falscher Weise wirbt oder die empfohlene Anlage nicht den Anlagezielen des Anlegers entspricht.





Um zu prüfen, ob auch Sie unter Umständen falsch beraten worden sein könnten und Ihnen eventuell Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank zustehen könnten, sollte ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt aufgesucht werden. Im Hinblick auf mögliche Verjährungsfristen ist schnelles Handeln geboten.

http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  WGF Westfälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG eröffnet Insolvenzverfahren – Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. prüft Richtigkeit der Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 08.03.2013 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 830354
Anzahl Zeichen: 2903

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP