PresseKat - Rechte bei Mängeln im Kaufrecht

Rechte bei Mängeln im Kaufrecht

ID: 833135

Wenn die Beschaffenheit der gekauften Sache nicht unerheblich von ihrer Soll-Beschaffenheit abweicht, kann der Käufer umfangreiche Rechte geltend machen.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: I-28 U 94/12) entschieden, dass ein Käufer von einem Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn ein gekaufter Neuwagen auch unter Testbedingungen 10 % mehr Kraftstoff verbraucht, als im Verkaufsprospekt angegeben. Die Rücktrittsmöglichkeit des Käufers folge daraus, dass dem Fahrzeug die Beschaffenheit fehle, die der Käufer aufgrund der Angaben aus dem Verkaufsprospekt erwarten durfte.

Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem der Kläger bei einem Autohaus ein Fahrzeug erworben hatte, dass im Verkaufsprospekt mit Kraftstoffwerten beworben worden war. Der Kläger hatte nach dem Kauf zu hohe Verbrauchswerte beanstandet. Eine Nachbesserung durch die Beklagte scheiterte jedoch. Daraufhin erklärte der Kläger gegenüber der Beklagten den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte von der Beklagten Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Beklagte dagegen hat das Vorliegen eines Fahrzeugmangels bestritten.

Das OLG Hamm hat die Rücktrittsmöglichkeit des Klägers wegen des zu hohen Kraftstoffverbrauchs des Neuwagens bestätigt und dem Kläger Recht gegeben. Verbrauche ein gekaufter Neuwagen auch unter Testbedingungen 10 % mehr Kraftstoff als im Verkaufsprospekt angegeben, könne der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten, so die Richter. Auch wenn die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise abhängen und damit mit den Prospektangaben nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden könnten, könne der Käufer erwarten, dass die Verbrauchswerte aus dem Prospekt unter Testbedingungen reproduzierbar seien.

Bei der Rückabwicklung von Verträgen können sich oft Probleme ergeben. Um später nicht einkalkulierte Nachteile nicht in Kauf nehmen zu müssen, ist es wichtig bereits vor Vertragsschluss alle möglichen Konsequenzen einzuplanen. Ein im Vertragsrecht tätiger Rechtsanwalt ist Ihnen dabei behilflich, alle möglichen Probleme von vornherein zu minimieren. Außerdem hilft dieser Ihnen dabei Ihre Verträge von vornherein so zu gestalten, dass sie einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.





Sollte es trotzdem zu der Frage der Rückabwicklung eines Vertrages kommen, kann ein im Vertragsrecht tätiger Rechtsanwalt Sie auch hier unterstützen und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen, sowie sie außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

http://www.grprainer.com/Vertragsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Strafrecht, Bußgeld Blog Rechtsanwalt Michael Erath
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 13.03.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 833135
Anzahl Zeichen: 2845

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechte bei Mängeln im Kaufrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP