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IT-Tagegeld „Einkommenssicherung“: Weit mehr als nur ein Krankentagegeld

ID: 83463

Einkommensausfälle durch Krankheit, Unfall und auch Sachschäden zuverlässig absichern, das können IT-Dienstleister und IT-Freiberufler mit dem IT-Tagegeld. Ein neues Angebot der exali GmbH, dem Versicherungsportal für freie Berufe und Dienstleister.

(firmenpresse) - exali GmbH mit neuem Angebot für IT-Dienstleister

Zuverlässige Absicherung gegen Einkommensausfälle / Einfach online beantragen

Das IT-Tagegeld „Einkommenssicherung“ bietet weit mehr als nur ein Krankentagegeld: Auch Betriebsunterbrechungen durch Sachschäden sind beitragsfrei mitversichert. Bei Sachschäden und Verhinderungsgründen, wie z.B. Flugausfall oder Flugverspätungen, entfällt sogar die Karenzzeit.

Für Selbständige besonders interessant: Die Beiträge für das IT-Tagegeld sind i.d.R. als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang absetzbar.

Bei exali funktioniert die Antragstellung ganz einfach online. Ohne lange Wartezeiten. Ebenso unkompliziert werden alle „exali-IT-Experten“ einheitlich der günstigsten Berufsgruppe zugeordnet – und nicht unterschiedlichen und zum Teil teureren Berufsgruppen, wie sonst für IT-Berufe üblich. Wie schon beim IT-Haftpflicht Sonderkonzept erhalten registrierte Member des IT-Portals GULP das IT-Tagegeld zu Sonderkonditionen.

Karenzzeiten von 14, 21, 28 oder 42 Tagen können vereinbart werden. Bei Unfall oder stationärem Krankenhausaufenthalt verkürzt sich die Karenzzeit um 7 Tage. Ein weiterer Vorteil: Die Absicherung gilt ab Vertragsabschluss, und nicht wie beim Krankentagegeld üblich nach einer Wartezeit von 3 Monaten.

Umfassend: Der Versicherungsschutz gilt weltweit, die Leistungsdauer beträgt 24 Monate, versichert wird bis zum 65. Lebensjahr und der Versicherer verzichtet auf sein generelles Kündigungsrecht im Schadenfall. Der Vertrag kann vom Versicherer nicht wegen eines oder mehrerer Schadenfälle gekündigt werden.

Das IT-Tagegeld kann alternativ oder zusätzlich zur Aufstockung des gesetzlichen Wahltarifes oder der privaten Krankentagegeldabsicherung abgeschlossen werden. Ob gesetzlich oder privat krankenversichert, spielt dabei keine Rolle.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich durch die Gesundheitsreform zum 01.01.2009 bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen im Rahmen des Krankentagegeldes etwas Wesentliches geändert hat. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ab diesem Datum das Krankentagegeld nicht mehr, der Anspruch endete zum 31.12.2008. Dafür wurde bei den Krankenkassen der zusätzliche Wahltarif eingeführt. Dieser soll jedoch bereits zum 31.07.2009 bereits wieder abgeschafft werden. Wer dieses „Hü und Hott“ beim gesetzlichen Krankentagegeld überdrüssig ist, der hat mit dem IT-Tagegeld die langfristige Sicherheit und Flexibilität, die insbesondere Selbständige und Freiberufler benötigen.





Ob es um fortlaufende Betriebsausgaben, entgangenen Betriebsgewinn oder eventuell anfallende Schadensminderungskosten bei Sachschäden geht – alle diese Fälle sind über das IT-Tagegeld „Einkommenssicherung“ abgesichert.

Die Entwicklung einer speziellen IT-Tagegeldabsicherung war aus Sicht von exali notwendig, da die bisherigen Versicherungslösungen bei Arbeitsunfähigkeit das spezifische Risiko des Berufsbildes „IT-Experten“ nicht komplett abdecken. So sind die Absicherung von Gewinn und laufenden Kosten oder ein weltweiter Versicherungsschutz keine Selbstverständlichkeit.

Mehr Informationen unter www.exali.de.

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exali GmbH: Ralph Günther entwickelt seit 2002 branchenspezifische Versicherungskonzepte für IT-Experten und IT-Dienstleister. Auf Basis seiner Erfahrungen mit der Online-Plattform kuv24 gründete er die exali GmbH. Das Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe, www.exali.de, bietet neben bedarfsgerechtem Versicherungsschutz für IT-Dienstleister auch spezielle Angebote für die berufliche Absicherung von freien Medienschaffenden und Consultants. Das Angebotsspektrum reicht von der IT Berufshaftpflicht, über die Absicherung der Berufsunfähigkeit bis hin zur Einkommenssicherung über das spezielle IT Tagegeld.

Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Registrierungsnummer: D-L9Z9-NPSUN-92



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Datum: 14.04.2009 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bernhard Krebs
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Telefon: 089/18 90 83 83 11

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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.04.2009

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