Durch einen kürzlich vor einem Gericht geschlossenen gerichtlichen Vergleich können Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal möglicherweise neue Hoffnung schöpfen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Aus dem gerichtlichen Vergleich soll hervorgehen, dass ein großes deutsches Finanzinstitut einem Anleger des Immobilienfonds CS Euroreal nahezu den kompletten erlittenen Schaden ersetzen muss, welcher ihm durch die Falschberatung des Bankinstituts entstanden sei.
Das Bankinstitut soll dem Anleger noch zu einer Beteiligung an dem CS Euroreal geraten haben, obwohl dieser sich zum Zeitpunkt der Zeichnung wohl bereits in Schwierigkeiten befand. Bereits kurze Zeit nach der Zeichnung soll dann bereits die Abwicklung des Immobilienfonds beschlossen worden sein. Daraufhin habe der betroffene Anleger wohl vor dem Landgericht auf Schadensersatz wegen einer Falschberatung geklagt.
Anfang diesen Jahres sollen die Parteien nun im Wege eines prozessualen Verfahrens einen gerichtlichen Vergleich vor einem Landgericht geschlossen haben. Demzufolge soll der Anleger nahezu seine komplette Zeichnungssumme von dem Bankinstitut zurückerstattet bekommen. Lediglich der Anlagegewinn und erhaltene Ausschüttungen seien im Abzug gebracht worden. Der betroffene Anleger soll seinen Schadensersatzanspruch insbesondere mit dem Umstand begründet haben, dass die Rücknahme von Fondsanteilen des CS Euroreal bereits vor Zeichnung einmal ausgesetzt worden war. Auf diesen Umstand habe ihn das Bankinstitut allerdings nicht hingewiesen.
Der offene Immobilienfonds CS Euroreal soll sich bereits seit einiger Zeit in Schwierigkeiten befunden haben. Im letzten Jahr soll die Fondsgesellschaft dann noch einmal versucht haben, den Fonds zu retten. Hierfür soll der CS Euroreal noch einmal für den Handel geöffnet worden sein. Dieser Versuch ist aber anscheinend gescheitert. Aufgrund dessen erschien eine Liquidation für die Fondsgesellschaft wohl unausweichlich. Daraufhin wurde der Fonds geschlossen. Derzeit soll er sich in der Liquidation befinden. Dies bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, derzeit wohl verkauft werden und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden.
Betroffenen Anlegern ist indes zu raten, Ihre Beteiligung von einen im Bank- und Kapitalmarktsrecht versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Möglicherweise können nämlich Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, die den Anlegern gegen die Bank zustehen können, die den Fonds vermittelt hat.
Durch den geschlossenen gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Hamburg könnten die Chancen auf einen Entschädigung aber möglicherweise nicht schlecht stehen.
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