(ots) - Rund zwei Jahre nach Einführung des Bildungs- und
Teilhabepakets haben Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis am
Donnerstag, 14. März 2013, auf einer Fachtagung des Paritätischen
Wohlfahrtsverbands eine Zwischenbilanz gezogen. Diese fiel zum Teil
ernüchternd aus.
Die Experten bemängelten unter anderem den bürokratischen Aufwand,
mit dem die Beantragung der Leistungen verbunden ist - sowohl für die
betroffenen Familien, als auch für die Verwaltung. Anstelle von
einzeln zu beantragenden Leistungen, plädierte Prof. Dr. Johannes
Münder, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf e.V.,
auf der Veranstaltung für einen einklagbaren Rechtsanspruch auf
Bildung und Teilhabe: "Ein Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe
muss im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert und mit einem Ausbau
der Infrastruktur vor Ort in der Jugendarbeit, der
Kindertagesbetreuung und an den Schulen verbunden sein", so Prof. Dr.
Johannes Münder.
Chancengleichheit durch Bildung und Teilhabe nachhaltig sichern
Der kürzlich erschienene 4. Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung zeigt, dass Kinderarmut in Deutschland weiterhin ein
drängendes Problem ist. Armut zeichnet sich nicht nur durch
materiellen Mangel aus, sondern vor allem auch durch fehlende
Bildungs- und Teilhabechancen. Es besteht in Deutschland noch immer
ein inakzeptabler Zusammenhang zwischen sozioökonomischem
Familienhintergrund und den Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern
und Jugendlichen. Um für alle Kinder - unabhängig von ihrem
familiären Hintergrund - Chancengleichheit herzustellen, braucht es
einen quantitativen und qualitativen Ausbau institutioneller Angebote
im Rahmen von Ganztagsschulen, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit.
Außerdem ist die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern
wichtig. Ein Angebot wie die Lernförderung aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket verfehlt dabei oftmals das Ziel, da sie weder
präventiv noch nachhaltig ist: "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass
für die Bewilligung von Nachhilfe mindesten die Note 5 'erreicht'
sein muss. Bei einer 4 sind bereits Anträge abgelehnt worden",
berichtet eine Mitarbeiterin aus einer SOS-Kinderdorfeinrichtung.
"Ist die 5 aber erst mal erreicht, ist es oft schon zu spät, um
gegenzusteuern" weiß sie aus ihrer täglichen Praxis zur berichten.
Schulsozialarbeit muss auch über das Jahr 2013 hinaus gefördert
werden
Begleitend zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets hat der
Bund zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt. "Mit
der Schulsozialarbeit haben unsere Einrichtungen sehr gute
Erfahrungen gemacht" bestätigt Prof. Dr. Münder. Schulsozialarbeit
verfolgt einen präventiven Ansatz und unterstützt insbesondere
Schülerinnen und Schüler in erschwerten Lebenslagen dabei
Bildungschancen wahrzunehmen. Darüber hinaus wirkt Schulsozialarbeit
integrierend, da sie prinzipiell allen Kindern und Jugendlichen an
einer Schule zugutekommt. "Vor diesem Hintergrund ist es
unverständlich, dass ausgerechnet die zusätzlichen Bundesmittel für
die Schulsozialarbeit Ende 2013 auslaufen sollen" moniert Prof. Dr.
Münder.
3267 Zeichen. Abdruck honorarfrei. Beleg erbeten.
Für Interviews steht Herr Prof. Dr. Johannes Münder nach Absprache
zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Arbeit von
SOS-Kinderdorf vor Ort in einer der deutschlandweit über 40
SOS-Einrichtungen kennenzulernen.
Ãœber SOS-Kindedorf e.V.
Der SOS-Kinderdorf e.V. mit Sitz in München macht sich seit fast
60 Jahren für die Bedürfnisse, Anliegen und Rechte von Kindern stark.
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen vernachlässigte Mädchen und Jungen
sowie benachteiligte Familien. Neben den SOS-Kinderdörfern sind in
Deutschland und der ganzen Welt über die Jahre viele weitere
SOS-Angebote entstanden: SOS-Kinder- und Jugendhilfen,
SOS-Ausbildungszentren, SOS-Beratungszentren, SOS-Mütterzentren,
SOS-Dorfgemeinschaften und SOS-Mehrgenerationenhäuser. Mehr
Informationen unter www.sos-kinderdorf.de
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