PresseKat - Urlaubsanspruch trotz Krankheit / Bundesarbeitsgericht: Krankheitstage zählen wie Arbeitstage

Urlaubsanspruch trotz Krankheit / Bundesarbeitsgericht: Krankheitstage zählen wie Arbeitstage

ID: 835878

(ots) - Wer am Arbeitsplatz für lange Zeit ausfällt,
muss nicht auf bezahlten Jahresurlaub verzichten. Das berichtet die
"Apotheken Umschau" unter Berufung auf die Unabhängige
Patientenberatung. Laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zählen
Krankheitstage für den Urlaubsanspruch genauso wie Arbeitstage. Der
Urlaub muss aber spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres
genommen werden. Ansprüche aus dem Jahr 2012 verfallen bei
Langzeitkranken also Ende März 2014.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2013 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Gut investiert: AOK gibt 2012über 100 Millionen Euro für Prävention aus LogopädInnen und ErgotherapeutInnen fordern faire Vergütung / Equal Pay Day 2013:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.03.2013 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 835878
Anzahl Zeichen: 1021

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Baierbrunn



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urlaubsanspruch trotz Krankheit / Bundesarbeitsgericht: Krankheitstage zählen wie Arbeitstage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Wort und Bild - Apotheken Umschau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Wort und Bild - Apotheken Umschau