Nicht alles, was Banken so in Rechnung stellen, ist auch rechtens
(firmenpresse) - Ob Arbeitslosigkeit oder Krankheit, die Gründe dafür, dass Immobilienkredite nicht mehr bedient werden können, die Bank das Darlehen kündigt und das Eigenheim durch die finanzierende Bank zwangsversteigert wird, sind vielfältig. Oftmals bleibt nach der Zwangsversteigerung noch ein stattlicher Schuldenbetrag übrig. Für die Betroffenen bleibt oft nur der Umzug in eine Mietwohnung und der Gang zum Insolvenzgericht. Was viele Verbraucher nicht wissen: Bei der Abrechnung geplatzter Immobiliendarlehen bedienen sich die Banken noch einmal: Neben rückständigen Raten und dem Restdarlehen werden stets auch eine Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Dabei kommen schnell tausende von Euro zusätzlich zusammen.
Doch nicht alles, was Banken so in Rechnung stellen, ist auch rechtens. Viele Banken kassieren nach der Darlehenskündigung doppelt. Denn sowohl Vorfälligkeitsentschädigung als auch Verzugszinsen sollen den Schaden der Bank durch die vorzeitige Darlehensrückzahlung ausgleichen. Doch die Bank kann nach der Darlehenskündigung zusätzlich zu Zahlungsrückstand und Restschuld nur noch Verzugszinsen verlangen. Bei Verbraucherkrediten, die mit einer Grundschuld besichert sind, sind dies nur 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Darauf wies der vorsitzende Richter des für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kürzlich in einer Verhandlung hin. Die Bank erkannte daraufhin den Erstattungsanspruch der Kläger von rund 17.000 € Vorfälligkeitsentschädigung (incl. Zinsen) an, offensichtlich um ein Präzedenzurteil zu verhindern.
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