(ots) - Menschenrechtsverletzungen gibt es vielfach auch in
Deutschland. Häufig betrifft dies Menschen mit Behinderungen. Das
belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für Selbstbestimmung,
gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" der von einer Allianz
von rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam erstellt
wurde. Anlässlich des vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland am 26. März 2013
wurde der Report heute an Tom Koenigs, den Vorsitzenden des
Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, übergeben. Einen
Tag später wird die Übergabe an Arbeits- und Sozialministerin Ursula
von der Leyen erfolgen.
"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen
pauschal das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren
Willen zwangsbehandelt und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und
Mädchen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger als
nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt betroffen sind und mehr
als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett fixiert werden, so
sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen", stellt Dr. Sigrid
Arnade, eine Sprecherin der Allianz, fest.
Ferner stellt der Bericht dar, dass nur 29 Prozent der Kinder mit
Behinderungen die Allgemeine Schule besuchen, besonders betroffen
sind behinderte Kinder mit Migrationshintergrund. Viele Menschen mit
Behinderungen können ihren Wohnort und die Wohnform nicht frei
bestimmen und müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben. Auf
dem Arbeitsmarkt sind sie mit 14,8 Prozent doppelt so häufig
arbeitslos wie nichtbehinderte Menschen.
"Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den
zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst",
betont Dr. Detlef Eckert, ein weiterer Sprecher der Allianz. "Wir
halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die
deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wird. Wir
wollen erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema
verstanden wird."
Der 80-seitige Bericht der BRK-Allianz wurde in Kooperation mit
der Aktion Mensch erstellt und ist zu finden unter:
http://www.brk-allianz.de/
In der BRK-Allianz haben sich im Jahr 2012 insgesamt 78
Organisationen zusammengeschlossen, die im Wesentlichen das Spektrum
der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland
repräsentieren. Sie kommen vor allem aus dem Bereich der
Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der
Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Ebenso sind die
Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der
Psychiatrie vertreten. Zum anderen arbeiten Berufs- und Fachverbände
aus dem Bereich der Allgemeinen Schule und der
Entwicklungszusammenarbeit sowie Elternverbände und Gewerkschaften
mit.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006
verabschiedet und ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft
getreten. Diese Menschenrechtskonvention hat den Rang eines
Bundesgesetzes. Sie gilt neben dem Bund auch für die Länder und
Kommunen. Nach zwei Jahren muss die Regierung den Vereinten Nationen
über den Stand der Umsetzung berichten. Die Zivilgesellschaft ergänzt
diesen Bericht mit einem sogenannten Parallel- oder Schattenbericht.
Die Prüfung vor dem zuständigen UN-Ausschuss wird frühestens im Jahr
2014 erfolgen, ein genauer Termin steht noch nicht fest.
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