(ots) - In Deutschland werden alljährlich viele
Menschen Opfer von Gewalttaten. Um die für die Betroffenen nicht
selten schwerwiegenden und belastenden Konsequenzen abzumildern, gibt
es das Opferentschädigungsgesetz. Seit 1976 bietet dieses Gesetz die
Möglichkeit, Menschen, die an den Folgen einer Gewalttat leiden,
psychologische Ersthilfe, medizinische Versorgung der seelischen und
körperlichen Tatfolgen und Hilfen auf dem Weg zurück in den Alltag zu
gewähren.
Hierbei handelt es sich um spezielle staatliche Leistungen
außerhalb des übrigen Sozialleistungssystems, die sich in ihrer
Gestaltung und ihrem Umfang speziell an den besonderen Bedürfnissen
von Menschen, die an den Folgen einer Gewalttat leiden, orientieren.
Kostenträger sind Bund und Länder, soweit sich die Tat in
Nordrhein-Westfalen ereignet, finanziert das Land NRW damit diese
Maßnahmen entsprechend.
Welche Leistungen Betroffene erhalten können, hängt von vielen
Faktoren ab. Das Opferentschädigungsgesetz hat das Ziel, die bei dem
Betroffenen bestehenden Folgen der Tat soweit wie möglich zu bessern
oder zumindest einen Ausgleich für Beeinträchtigungen zu schaffen.
Auch Menschen mit Behinderungen können Opfer einer Gewalttat
werden
Diese haben dann oftmals gerade infolge ihrer Behinderung noch
weitere Barrieren zu überwinden, um das ihnen geschehene Unrecht den
zuständigen Stellen gegenüber deutlich zu machen. Der WEISSE RING
NRW/Westfalen-Lippe und der WEISSE RING NRW/Rheinland starten derzeit
ein Pilotprojekt, das tauben bzw. hörbehinderten Menschen Hilfen an
die Hand gibt, um im Falle einer erlebten Gewalttat ihre Interessen
erfolgreich zu vertreten.
In einer ersten Schulung wurden bereits erste taube/hörbehinderte
Menschen als Multiplikatoren geschult, um diese als Ansprechpartner
für Betroffene und als Kontaktpersonen zur Hilfsorganisation WEISSER
RING einzusetzen. Unter Einsatz seiner Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vor Ort unter Hinzuziehung von Gebärdendolmetschern
werden die Hilfemöglichkeiten des WEISSEN RINGS den Opfern erläutert
und diese konkret unterstützt, z. B. bei Behördengängen zur Polizei
oder zum LWL-Versorgungsamt Münster bzw. Landschaftsverband
Rheinland, um die Opferrechte im Einzelfall richtig wahrzunehmen. Die
Zusammenarbeit in diesem Bereich ist mit dem LWL-Versorgungsamt in
Münster bereits abgestimmt. Die Erreichbarkeit der Kontaktpersonen
für Hörbehinderte erhalten Sie über die Landesbüros des WEISSEN RINGS
in Nordrhein-Westfalen:
Landesbüro NRW/Westfalen-Lippe
E-Mail: lbnrwestfalenlippe(at)weisser-ring.de
Tel.: 02381-6945
Fax: 02381-6946
Landesbüro NRW/Rheinland
E-Mail: lbrheinland(at)weisser-ring.de
Tel.: 02421-16622
Fax: 02421-10299
Im Rheinland werden in Kürze auch blinden und sehbehinderten
Menschen identische Angebote vorliegen.
- Im Jubiläumsjahr des LVR und des LWL - zum 60-jährigen Bestehen
- hat der LWL 2013 Inklusion zum übergeordneten Thema gemacht.
Auch aus diesem Grund unterstützt das LWL-Versorgungsamt das
Pilotprojekt des WEISSEN RINGS mit hohem Engagement. Die
Landschaftsverbände Rheinland in Köln (www.lvr.de) und
Westfalen-Lippe in Münster (www.lwl.org), beraten, bearbeiten
Anträge und stellen Leistungen zur Verfügung. Die in NRW
verantwortliche Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales NRW in Düsseldorf (www.mais.nrw.de).
Alle drei Institutionen stehen Betroffenen für Fragen jederzeit
zur Verfügung.
Zeichen der Solidarität
Der "Tag der Kriminalitätsopfer" (22. März) erinnert alljährlich
an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der
durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz,
praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen
sind. Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das
öffentliche Bewusstsein für Opferbelange und fordert Politik, Justiz
und Verwaltung zum Handeln auf.
Der WEISSE RING e. V.
Seit seiner Gründung im Jahr 1976 hat der WEISSE RING als einzige
bundesweit tätige Opferschutzorganisation ein flächendeckendes
Hilfsnetz für in Not geratene Kriminalitätsopfer mit rund 3.000
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in 420 Anlaufstellen
aufgebaut. Opfer-Telefon 116 006. Neben der Hilfe im Einzelfall tritt
der WEISSE RING öffentlich für die berechtigten Belange der
Geschädigten ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken. Weitere
Infos unter www.weisser-ring.de
Spendenkonto: 34 34 34 Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40)
Pressekontakt:
WEISSER RING e. V.
Landesbüro NRW/Westfalen-Lippe
E-Mail: lbnrwestfalenlippe(at)weisser-ring.de
Tel.: 02381-6945
Fax: 02381-6946
Landesbüro NRW/Rheinland
E-Mail: lbrheinland(at)weisser-ring.de
Tel.: 02421-16622
Fax: 02421-10299