Vor kurzem wurde ein für einen enttäuschten Anleger des CS Euroreal vorteilhafter Vergleich vor einem Gericht geschlossen. Weitere Anleger hoffen nun auf ähnliche Chancen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einem Anleger soll von einem großen deutschen Finanzinstitut geraten worden sein, in den offenen Immobilienfonds CS Euroreal zu investieren, obwohl der Fonds zu dieser Zeit wohl schon mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Kurze Zeit nach der Zeichnung sei nämlich auch schon die Abwicklung des Fonds gefolgt.
Der Anleger fühlte sich offenbar falsch beraten und legte vor dem Landgericht eine Klage gegen das Finanzinstitut auf Schadensersatz ein. Seinen Anspruch soll der klagende Anleger insbesondere damit begründet haben, dass die Rücknahme von Fondsanteilen des CS Euroreal bereits vor seiner Zeichnung einmal ausgesetzt worden war. Das Finanzinstitut habe ihm diese Information jedoch nicht mitgeteilt.
Zu Beginn des Jahres sollen die Parteien sich schließlich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs geeinigt haben. Das Finanzinstitut sei dadurch verpflichtet, dem Anleger seine gesamte Zeichnungssumme zurückzuerstatten. Nur der Anlagegewinn und erhaltene Ausschüttungen seien abgezogen worden. Insgesamt beinhaltet der Vergleich damit ein positives Ergebnis für den Anleger und zeigt, dass es möglich ist, sich im Nachhinein noch von seiner Anlage zu lösen, ohne große Verluste zu erleiden.
Der CS Euroreal soll schon seit längerem keine guten Neuigkeiten mehr für seine Anleger bereithalten. So sei im letzten Jahr noch ein Rettungsversuch für den Fonds durch die Fondsgesellschaft gestartet worden. Nachdem dies wohl scheiterte, sei es dann zu der Liquidation des Fonds gekommen. Dementsprechend werden derzeit vermutlich die im Fondsvermögen befindlichen Immobilien verkauft, so dass es zu einer anteiligen Erlösauskehr an die Anleger kommt.
Ein Anlagebratungsfehler kann vorliegen, wenn ein Anleger von einem Finanzinstitut nicht richtig über die mit seiner Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. In einem solchen Fall kann dem Anleger dann ein Schadensersatzanspruch gegen das Finanzinstitut zustehen. Der vor dem Landgericht kürzlich geschlossene Vergleich zeigt einmal wieder, dass es sich lohnen kann, bei einer Falschberatung Schritte gegen den verantwortlichen Finanzdienstleister einzuleiten.
Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt wird Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als betroffener Anleger unterstützen und wenn nötig auch gerichtliche Schritte für Sie einleiten.
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