PresseKat - EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 847187

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
34. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG
am Freitag, dem 3. Mai 2013, um 10:00 Uhr,
im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

ISIN AT0000676903


Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses 2012 sowie des Lageberichts und des
Konzernlageberichts sowie des Corporate Governance Berichts und des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013.
6. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2012.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG (Fortsetzung der
Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1).

Unterlagen zur Hauptversammlung

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 12. April 2013zur
Einsicht der Aktionäre auf der Website der
Gesellschaftwww.rhi-ag.comunter der Rubrik Investor Relations,




Hauptversammlung 2013, zugänglich und liegen auch in der
Hauptversammlung auf:

· Jahresabschluss mit Lagebericht,
· Corporate Governance-Bericht,
· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
· Vorschlag für die Gewinnverwendung,
· Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8,
· Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7
gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
· Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
· vollständiger Text dieser Einberufung.


Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
12. April 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100
Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Herrn Mag. Robert Ranftler, Legal
Dept., zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvor­schlag samt Begründung beiliegen. Der Nachweis der
Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, zu erbringen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1%
des Grundkapitals erreichen, können zu je­dem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be­gründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 23. April 2013 der
Gesellschaft entweder per Telefax an + 43 50213 6281 oder an 1100
Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Herrn Mag. Robert Ranftler, Legal
Dept., oder per E-Mail an robert.ranftler(at)rhi-ag.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist,zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Der
Nachweis der Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, zu erbringen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand gestellt werden.
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7
der Tagesordnung: ,,Wahlen in den Aufsichtsrat") können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 23.
April 2013 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG, sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.rhi-ag.comzugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptver-sammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. April 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
29. April 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss, zu erbringen.

Per Post RHI AG
oder Boten Investor Relations
(in Schriftform) z.Hd. Herrn Mag. Simon Kuchelbacher
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist

RHI AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1
vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT)
entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege
(Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da RHI AG bei den
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als
elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht
haben.

Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden

In der 33. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG wurde darüber
berichtet, dass die RHI AG verpflichtet ist, alle im Umlauf
befindlichen Inhaber- Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch
eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen.
Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Handelsgerichts Wien
vom 20. September 2012 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft,welche
auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten,
aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 30. Jänner 2013
einzureichen und hat der Vorstand mit Beschluss vom 02. April 2013
die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden
Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos
erklärt; die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung vom 04. April 2013.

Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der
RHI AG. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden
verfügen, können bei der Erste Group Bank AG, Tresor, 1010 Wien,
Neutorgasse 17, 1. Stock, als Einreichstelle oder im Wege der
depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden
unter Einreichung der für kraftlos erklärten Aktienurkunden,die
Buchung einer Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot verlangen, die der
Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien entspricht, auf ein vom
Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot. Dies ist vom Aktionär -
zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung
- so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens
am Nachweisstichtag, 23. April 2013 durchgeführt ist.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN
AT0000676903,
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
· Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 23. April 2013 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform
erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer
der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post RHI AG
oder Boten Investor Relations
(in Schriftform) z.Hd. Herrn Mag. Simon Kuchelbacher
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht in
Text­form, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 2. Mai 2013 bis 16.00 Uhrbei der Gesellschaft
einzulangen. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf
der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com abrufbar. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service
steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger,
IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in
der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.rhi-ag.comein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm G. Rasinger vom
IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail
wilhelm.rasinger(at)iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 289.376.212,84 eingeteilt in
39.819.039 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 39.819.039
Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktien­gattungen. Um einen
reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der
Stimmkarten beginnt ab 09.00 Uhr. Aktionäre, denen von ihren
depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der
Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten zur
Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.

Wien, im April 2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6123
FAX: +43 (0)50213-6130
Email: rhi(at)rhi-ag.com
WWW: http://www.rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 05.04.2013 - 08:01 Uhr
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