PresseKat - Nähere Bestimmung des Merkmals der ?Leichtfertigkeit? durch den BGH

Nähere Bestimmung des Merkmals der ?Leichtfertigkeit? durch den BGH

ID: 849915

Mit seinem Grundsatzurteil vom 25.03.2004 (Az.: I ZR 205/01) soll der Bundesgerichtshof (BGH) das Merkmal der ?Leichtfertigkeit? des Frachtführers näher bestimmt haben.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Entsteht ein Schaden durch vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden entstehen könne, so werden die in einem Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und ?begrenzungen unter Umständen außer Betracht gelassen. Dies gehe aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) hervor.

Im vorliegenden Fall wurde wohl ein Speditionsunternehmen wegen Verlust des zu transportierenden Gutes vom Kläger in Anspruch genommen. Das Gut sollte wohl von einem Drittunternehmer von dem Speditionsunternehmen übergeben werden. Es ist jedoch allem Anschein nach nicht mehr feststellbar, wann das betreffende Gut im Rahmen der verschiedenen Transportwege abhanden gekommen ist.

Der BGH führt aus, dass für das Merkmal der Leichtfertigkeit im Sinne des HGB ein besonders schwerer Pflichtverstoß notwendig sei, welcher sich beispielsweise daraus ergeben könne, dass der Frachtführer die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners nicht beachte.

Liegt Leichtfertigkeit vor, lässt dies jedoch nach Meinung des BGH keine Rückschlüsse auf ein bestehendes Bewusstsein eines möglichen Schadenseintritts zu. Zur Feststellung dieses erforderlichen Bewusstseins ist vielmehr auf den Inhalt und die Umstände des leichtfertigen Verhaltens der betreffenden Person abzustellen unter Berücksichtigung auf allgemeine Erfahrungssätze und typische Geschehensabläufe.

Vorliegend seien diese Grundsätze nach Ansicht des BGH gegeben. Die Betriebsorganisation des Frachtführers sehe Ein- und Ausgangskontrollen beim Umschlag von Transportgütern nicht durchgehend vor, sodass der Vorwurf der Leichtfertigkeit letztlich nicht zu beanstanden sei.

Das Transportrecht gewinnt aufgrund stetig steigender Transportzahlen immer mehr an Bedeutung und ist dabei in rechtlicher Hinsicht nicht immer leicht zu handhaben. Eine Herausforderung des Transportrechts besteht bereits in der Fülle der relevanten gesetzlichen Regelungen, die neben nationalem Normen und Vereinbarungen auch internationale Bestimmungen umfasst, die es zu beachten gilt.





Bereits vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der juristische Laie oftmals Schwierigkeiten haben wird, alle rechtlich bedeutsamen Aspekte im Blick zu haben und entsprechend umzusetzen. Ratsam ist es deshalb, bei auftretenden Schwierigkeiten unverzüglich und ? wenn möglich ? bereits im Vorfeld fachkundigen Rechtsrat von einem Rechtsanwalt einzuholen.

http://www.grprainer.com/Transportrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Eine Scheidung steht oft am Ende einer Ehe Die Einsicht ins Grundbuch kann pflichtteilberechtigten Miterben gestattet sein
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 10.04.2013 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 849915
Anzahl Zeichen: 2908

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nähere Bestimmung des Merkmals der ?Leichtfertigkeit? durch den BGH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP