Nach einem Verkehrsunfall sind neben der Frage der Haftung auch die Frage nach der Höhe des zu ersetzenden Schadens abzuklären.
(firmenpresse) - Nach einem Unfall sollte man zunächst froh sein, wenn zumindest keine Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen sind. Aber, nachdem sich der erste Schrecken gelegt hat, stellen sich auch meist schon die ersten Fragen. Wer war Schuld, was muss ich bzw. meine Haftpflichtversicherung ersetzen, beziehungsweise was kann ich verlangen. Dabei wird schnell klar, dass selbst wenn die Verursachungsfrage eindeutig geklärt ist, weitere, für den Laien oft nicht zu beantwortende Fragen im Raum stehen. Zur Klärung dieser Fragen empfielt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht. Denn es versteht sich von selbst, dass es ansonsten nicht unwahrscheinlich ist, dass gegebenenfalls Ansprüche übersehen werden könnten. Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt worden sind, dann übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten Ihres Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht haben, können Sie auch diese um Übernahme der Kosten ersuchen, soweit die Gegenseite dies nicht tut. Es ist also in vielen Fällen ratsam, sich einen rechtlichen Beistand zu suchen, gerade, wenn es sich um größere Schäden handelt. Geeignete Rechtsanwälte finden Sie in entsprechenden Branchenverzeichnissen oder wenden Sie sich direkt an die Anwaltskammer, die Ihnen auch entsprechende Anwälte nennen wird.
Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers gelegen. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Verkehrsrechtskanzlei u.a. für Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall.
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