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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG
zu der am Dienstag, dem 14. Mai 2013, um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere DonaulÀnde 28,
stattfindenden
133. ordentlichen Hauptversammlung
der AktionÀre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinnes des
GeschÀftsjahres 2012
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012
4. Wahlen in den Aufsichtsrat
5. Wahl des BankprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spÀtestens am 23. April 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter {www.oberbank.at}[HYPERLINK:
http://www.oberbank.at] zugÀnglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag fĂŒr die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2012; * BeschlussvorschlÀge * LebenslÀufe und
ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
4 gemÀà § 87 Abs. 2 AktG * Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht
* Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht * VollstĂ€ndiger Text
dieser Einladung
Die oben genannten Unterlagen liegen spÀtestens ab 23. April 2013 zur
Einsicht der AktionÀre in den GeschÀftsrÀumen am Sitz der
Gesellschaft 4020 Linz, Untere DonaulÀnde 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.
Auf Verlangen erhĂ€lt jeder AktionĂ€r unverzĂŒglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÀRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
AktionÀre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spÀtestens am
23. April 2013 der Gesellschaft ausschlieĂlich an der Adresse 4020
Linz, Untere DonaulÀnde 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, in der bestÀtigt
wird, dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die
DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
AktionÀre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass
diese VorschlĂ€ge samt BegrĂŒndung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spÀtestens am 2. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 732 785812 oder per Post an 4020 Linz, Untere
DonaulÀnde 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag.
Andreas Pachinger, oder per E-Mail {sek(at)oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:sek(at)oberbank.at], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. FĂŒr den
Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses
AktionĂ€rsrechtes genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird
auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt die schriftliche
BestĂ€tigung eines Notars, fĂŒr die das oben zur DepotbestĂ€tigung
AusgefĂŒhrte sinngemÀà gilt.
Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at]
zugÀnglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 4. Mai 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine DepotbestÀtigung gemÀà § 10a
AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 8. Mai 2013 ausschlieĂlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:
Per Post oder Boten: Oberbank AG
Abteilung ZSP/WV2
z.H. Herrn Markus Zehethofer
Untere DonaulÀnde 28
4020 Linz
Oder
Per Telefax: +43 732 77 89 40
oder
Per E-Mail: {markus.zehethofer(at)oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:markus.zehethofer(at)oberbank.at], wobei die DepotbestÀtigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist.
Die DepotbestĂ€tigungen können nicht per SWIFT ĂŒbermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt die schriftliche
BestÀtigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spĂ€testens am 8. Mai 2013 ausschlieĂlich unter einer der
oben genannten Adressen zu gehen muss.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: * Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben ĂŒber den AktionĂ€r:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN, *
Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf
den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 4. Mai 2013 beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMĂ€CHTIGTE
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spÀtestens Montag, 13. Mai
2013, 15.00 Uhr, ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post Oberbank AG
Abteilung Sekretariat & Kommunikation
z.H. Frau Kerstin Gahleitner
Untere DonaulÀnde 28
4020 Linz
Per Telefax: +43 732 78-58 12
Per E-Mail: sek(at)oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschlieĂlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung
die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Ăbermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulĂ€ssig (§ 262 Abs. 20
AktG).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 86.349.375,-- und ist eingeteilt in
25.783.125 Stamm-StĂŒckaktien und 3.000.000 Vorzugs-StĂŒckaktien. Jede
Stamm-StĂŒckaktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 10.515
Stamm-StĂŒckaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien betrÀgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.772.610.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der DepotbestĂ€tigung bzw. eines gĂŒltigen
Lichtbildausweises (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Linz, im April 2013
Der Vorstand
RĂŒckfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460
andreas.pachinger(at)oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere DonaulÀnde 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek(at)oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch