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Meldepflicht bei unversteuertem Erbe

ID: 854621

Es ist ratsam, dass Erben den Nachlass auf eine eventuelle Meldepflicht prüfen. Denn es kann das Risiko bestehen, eine noch nicht versteuerte Erbschaft anzunehmen.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Umfassende Rechte und Pflichten können durch eine Erbschaft für Erben einhergehen. Insbesondere sollte der Meldepflicht der Erbschaft in der Steuererklärung Beachtung geschenkt werden. Dies kann Erben zu Beginn nicht ganz bewusst sein. Das Unterlassen kann jedoch eine Straftat in Form der Steuerhinterziehung zur Folge haben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Erben das erlangte Vermögen dem Finanzamt nicht melden.

Es ist keine Seltenheit, dass Erblasser zu ihren Lebzeiten ihr Vermögen nicht ordnungsgemäß versteuern. Dieses Vermögen kann sich dann in Erbschaften wiederfinden. Ein Beispiel dafür können Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland sein. Durch die Erbschaft erfolgt der Übergang des unversteuerten Vermögens auf den Erben. Dies beeinflusst die Eigenschaft des "Schwarzgeldes" jedoch in keiner Weise. Konkret bedeutet das eine mögliche strafrechtliche Verfolgung der Erben von damaligen Steuersündern. Diese sollen nämlich ebenfalls der deutschen Steuer unterfallen.

Im Zuge der behördlichen Ermittlungen bezüglich der Suche nach Steuersündern und dem Ankauf von Steuerdateien in der Schweiz kann auch Geldanlegern eine eventuelle Strafverfolgung drohen. In Anbetracht dieser Umstände kann auch Erben, die keine sofortige Meldung von nachzuversteuerndem Vermögen vornehmen, eine strafrechtliche Verfolgung bevorstehen.

Erben können als juristische Laien in seltenen Fällen den Wert der Erbschaft und die daraus resultierende steuerrechtliche Würdigung einschätzen. Betroffenen Erben ist daher bei aufkommenden Unsicherheiten anzuraten, sich rechtliche Hilfe ein zu holen.

Ein Rechtsanwalt kann den Betroffenen die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen und darüber hinaus, hinsichtlich einer möglicherweise anzuratenden Ausschlagung der Erbschaft bei einer vorangegangenen Steuerhinterziehung, beratend zur Seite stehen.





Eine sogenannte Selbstanzeige kann unter Umständen ein Ausweg aus der strafrechtlich bedenklichen Situation sein. Eine solche Selbstanzeige ist aber nur so lange möglich, bis die Tat von der zuständigen Behörde aufgedeckt wurde und sich an die Betroffenen wendet.

Grundsätzlich sollte eine Selbstanzeige gut durchdacht sein. Das bedeutet, dass bei anstehender Durchführung einer solchen, diese vor Allem schnell vollzogen werden sollte. Auch in diesem Fall ist rechtlicher Beistand dringend anzuraten. Durch die Hilfe eines Anwaltes können Fehler in der Durchführung vermieden werden.

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Datum: 17.04.2013 - 10:10 Uhr
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