Im vergangenen Jahr wurden die Löhne allgemein etwas angehoben. Für die Kranken- und Rentenversicherungen war das ein Grund, die Beitragsbemessungsgrenzen neu zu überarbeiten. Wie üblich musste der Bundesrat seine Genehmigung für die entsprechende Verordnung erteilen.
(firmenpresse) - Die Beitragsbemessungsgrenzen haben nicht nur mit der Krankenversicherung etwas zu tun, sondern sie betreffen auch die allgemeine Rentenversicherung. Im Westen wurde die Beitragsbemessungsgrenze um 200 € angehoben. Im vorigen Jahr betrug sie 5600 € pro Monat und in diesem Jahr sind es jetzt 5800 € pro Monat. In den östlichen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze immer noch niedriger. Während im vergangenen Jahr die Beitragsbemessungsgrenze bei 4800 € im Monat lag, gilt dieses Jahr eine Bemessungsgrenze von 4900 €. Bedeutend höher fällt die Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung aus. Hier beträgt sie für die alten Bundesländer 7100 € pro Monat und in den neuen Bundesländern 6050 € pro Monat. Laut Berechnung der Experten wird sich das vorläufige jährliche Einkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung in diesem Jahr auf einem Niveau von 34.071 € einpegeln.
Für die gesetzliche Krankenversicherung gibt es bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen. Auch hier hat sich die Beitragsbemessungsgrenze im Vergleich zum vorigen Jahr erhöht. Im vergangenen Jahr betrug sie pro Jahr 50.850 €. In diesem Jahr sind es 52.200 €. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ist vor allem dann wichtig, wenn Arbeitnehmer einen Wechsel in die private Krankenversicherung planen. Gewechselt werden kann nur dann, wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.
Natürlich muss nicht jeder Arbeitnehmer, der ein Einkommen oberhalb dieser Grenze hat, in die private Krankenversicherung wechseln. Vielmehr gilt es, genau zu vergleichen und abzuwägen. Die private Krankenversicherung hat den Vorteil, dass Versicherungsnehmer genau bestimmen können, welche Risiken abgesichert werden sollen. Dafür muss jedes einzelne Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder in der Regel kostenlos mitversichert. Für Versicherungsnehmer, die mit ihren Einkünften unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, stellt sich diese Frage erst gar nicht, denn für sie kommt nur die gesetzliche Krankenversicherung infrage.
Eva Geduhn
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