PresseKat - Immobilienfonds der S&K-Gruppe sollen Insolvenzanträge gestellt haben

Immobilienfonds der S&K-Gruppe sollen Insolvenzanträge gestellt haben

ID: 858360

Sämtliche Fonds der Immobiliengruppe S&K sollen jetzt Insolvenzanträge gestellt haben. Es drohen auch in Zukunft schlechte Nachrichten für zahlreiche Fondsanleger.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Sämtliche Immobilienfonds, deren Gelder für die Geschäfte der Frankfurter S&K-Gruppe bestimmt waren, sollen nun Insolvenz beantragt haben, heißt es. Die Aussichten der Anleger an ihr Geld zu kommen sollen deshalb auch weiterhin schlecht stehen.

Bei den S&K-Fonds handelt es sich mitunter um geschlossene Immobilienfonds. Die Beteiligung an einem solchen geschlossenen Immobilienfonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Das bedeutet, Anleger haften als Unternehmer und müssen unter Umständen beispielsweise das Risiko eines Totalverlustes ihrer Anlage in Kauf nehmen.

Hinter den Problemen der Fonds-Gruppe soll ein Schneeballsystem stehen, dass so ausgestaltet worden sein soll, dass Gelder der Anleger nicht investiert worden sein sollen, sondern neue Einzahlungen der Anleger allein dazu genutzt worden sein sollen, um versprochene Ausschüttungen an andere Anleger auszuzahlen. Anleger sollen durch dieses Vorgehen nachhaltig geschädigt worden sein. Zahlreichen Anlegern könnte sogar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohen. Wegen dem Verdacht des Anlagebetrugs soll bereits die Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen ermitteln.

Für Anleger solcher S&K-Immobilienfonds drohen schwere Zeiten. Insbesondere im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaften könnte für diese Anleger das Risiko eines Totalverlustes ihrer Einlage bestehen. Da offenbar zahlreiche Anlagefonds betroffen sein sollen, könnte das Kapital vieler Anleger bedroht sein. Auch wenn die Aussichten für die Anleger solcher S&K-Fonds schlecht stehen an ihr eingesetztes Kapital zu kommen, sollten Anleger den Verlust ihres Kapitals nicht ohne weiteres hinnehmen.

Betroffene Anleger können sich von einem kompetenten und im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser prüft, ob den Anlegern möglicherweise Ansprüche zustehen und wem gegenüber diese geltend gemacht werden können.





Wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen, sollten betroffene Anleger sich umgehend durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

http://www.grprainer.com/S-und-K-Gruppe.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Medienfonds: Keine steuerlichen Vorteile in Sicht? Anwalt Steuerstrafrecht Frankfurt
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 23.04.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 858360
Anzahl Zeichen: 2515

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Immobilienfonds der S&K-Gruppe sollen Insolvenzanträge gestellt haben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP