(ots) - Die private Pflege-Zusatzversicherung mit
staatlicher Förderung, nach Gesundheitsminister Daniel Bahr
"Pflege-Bahr" genannt, kommt, wenn auch schleppend, in Gang.
Inzwischen haben rund 20 Unternehmen entsprechende Tarife im Angebot.
Diese sind an etliche Bedingungen geknüpft: Die Versicherten müssen
monatlich mindestens 10 Euro einzahlen und sollen in Pflegestufe III
mindestens 600 Euro Pflegegeld im Monat erhalten, über das sie frei
verfügen können. Interessenten müssen volljährig sein und dürfen
nicht bereits Leistungen aus einer Pflegeversicherung erhalten. Die
geförderten Verträge enthalten in der Regel eine Wartezeit von fünf
Jahren. Die Versicherungen dürfen niemanden ablehnen, keine
Risikozuschläge erheben und keine Leistungen ausschließen - ein
unschätzbarer Vorteil für Menschen mit Vorerkrankungen.
Nach einem Vergleich von sechs der neuen Tarife durch die
"Apotheken Umschau" sind die Beiträge meist günstiger als in
ungeförderten Tarifen, aber mit enormen Unterschieden bei
Beitragshöhe und Leistungen. So schwankt der Auszahlungsbetrag in
Pflegestufe II zwischen 30 und 70 Prozent. Angesichts der
Unterschiede lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich. Wer keine
Vorerkrankungen hat, sollte dabei auch die weiterhin erhältlichen,
ungeförderten Tarife einbeziehen. Ihr großer Vorteil ist die kürzere
Wartezeit. Auch abwarten kann sinnvoll sein, denn in den nächsten
Monaten werden wohl weitere Angebote hinzukommen.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2013 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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