Erneut sollen bundesweite Razzien gestartet werden. Grund dafür ist der Einkauf einer neuen Steuer CD von Steuersündern mit Konten in der Schweiz.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Das Land Rheinland-Pfalz hat wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Den Steuerfahndern soll diese Steuer CD schon letztes Jahr angeboten worden sein. Nach einer vorherigen Prüfung der Daten soll sich das Land letztlich dazu geeinigt haben, die besagte CD zu kaufen. Zudem sollen sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen an dem Kauf beteiligt haben.
Konkret soll es sich um eine Summe von hunderten Millionen Euro handeln, bei denen man von Steuerhinterziehung ausgehen könne. Die Ermittlungen sind im vollen Gange. Geplant sei eine Überprüfung von ca. 4000 Fällen, in denen die Eigentümer der Konten dieselben nicht in ihrer Steuererklärung aufgelistet haben. Vorgeworfen wird den Eigentümern unter anderem eine Anwendung des sog. "Zwei-Konten-Modells". Dabei führt der Inhaber zwei Konten bei einem Finanzinstitut, wobei jedoch nur das eine Konto dem deutschen Finanzamt gemeldet wird. Das Bestehen des zweiten Kontos wird verschwiegen, sodass dessen Zinsen keiner Versteuerung unterliegen.
Die Dauer der aktuellen Überprüfungen und Auswertungen soll sich wohl auf ein Jahr belaufen. Die auf der Steuer CD erhaltenen Daten sollen bereits an die zuständigen Behörden in der gesamten BRD weitergeleitet worden sein.
Steuerhinterzieher haben somit momentan Grund zu zittern: Immer wieder kommt es zu Aufdeckungen der Steuerhinterziehung und das für die Staatskasse sehr ertragreiche Vorgehen dürfte noch eine Weile verfolgt werden. Für Steuerhinterzieher gibt es aber eine Möglichkeit einer Strafe zu entgehen: Die Selbstanzeige. Allerdings handelt es sich hier um einen komplexen Prozess, an den nicht überstürzt und unerfahren herangegangen werden sollte. Denn falls es bei der Selbstanzeige zu Fehlern kommt, können trotzdem eine Strafe und empfindliche Steuernachzahlungen drohen. Dies kann durch die Beratung eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts vermieden werden.
Daher ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes in einer solchen Situation dringend zu empfehlen. Viele deutsche Staatsbürger könnten sich dadurch strafbar gemacht haben, dass sie unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt haben und sollten nun die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige mithilfe anwaltlicher Beratung in Erwägung ziehen.
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