PresseKat - Rechtsgutachten zu Verfassungs- und Vollzugsfragen einer Besteuerung von Vermögen / Kube: Vermögen

Rechtsgutachten zu Verfassungs- und Vollzugsfragen einer Besteuerung von Vermögen / Kube: Vermögensteuer wäre rückwärtsgewandt, verfassungswidrig und freiheitsfeindlich

ID: 863261

(ots) - Die gegenwärtig diskutierten Konzepte zur
Besteuerung von Vermögen halten einer juristischen Überprüfung nicht
stand. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, welches Prof. Dr.
Hanno Kube, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht,
Europarecht, Finanz- und Steuerrecht an der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz, im Auftrag der Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft (INSM) erstellt hat.

Das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht lässt eine
Vermögensteuer, die die Vermögenssubstanz angreift, nicht zu. Die
volkswirtschaftlich erwägenswerte Privilegierung von Betriebsvermögen
würde kaum eingrenzbare Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, die zu
neuen Ungerechtigkeiten führen würden.

Zusammenfassend stellt Prof. Kube fest: "Eine Vermögensteuer würde
zu einer effektiven Ertragsteuerbelastung von bis zu 100 Prozent
führen, bei Unternehmen mit geringer Ertragslage sogar zu echten
Substanzverlusten. Die Bewertungsprobleme wären kaum zu bewältigen,
eine sozialverträgliche Ausgestaltung nicht zu gewährleisten. Die
Einführung einer Vermögensteuer wäre deshalb verfassungswidrig."

Auch für eine Vermögensabgabe, wie sie von den Grünen gefordert
wird, fehlen nach Ãœberzeugung von Prof. Kube die
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. Prof. Kube: "Das Grundgesetz
lässt einmalige Vermögensabgaben nur unter Voraussetzungen zu, die
mit dem Kriegslastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg vergleichbar
sind. Davon sind wir - zum Glück - weit entfernt."

INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr hält die Pläne zur
Besteuerung von Vermögen für Wahlkampfklamauk ohne juristische und
ökonomische Grundlage. "Der Staat hat genug, nie zuvor gab es in
Deutschland höhere Steuereinnahmen. Um Investitionen in Bildung,
Forschung und Infrastruktur zu finanzieren, wäre die Streichung von




Subventionen gerechter, die zudem die Leistungsfähigkeit unserer
Volkswirtschaft nicht gefährden würde."

Das Gutachten von Prof. Kube finden Sie unter www.insm.de



Pressekontakt:
Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174;
hennet(at)insm.de

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Datum: 30.04.2013 - 09:29 Uhr
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