Auch in Zukunft drohen anscheinend schlechte Nachrichten für Anleger der Immobilienfonds S&K-Gruppe. Scheinbar haben die Fonds der Immobiliengruppe Insolvenzanträge gestellt.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach sind die Aussichten für Anleger des betreffenden Fonds immer noch schlecht, wieder an ihr Geld zu kommen. Alle Fonds der Frankfurter Immobiliengruppe sollen Insolvenz angemeldet haben.
Bei den Fonds der S&K-Gruppe, durch welche die Geschäfte dieser finanziert werden sollten, handelt es sich zum Teil um geschlossene Immobilienfonds. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Das bedeutet für die Anleger solcher Fonds, dass sie als Unternehmer haften und beispielsweise unter gewissen Umständen einen Totalverlust ihrer Anlage in Kauf nehmen müssen.
Auslöser der Probleme der S&K-Gruppe, insbesondere besagter Insolvenzanträge, soll ein sog. Schneeballsystem sein. Das bedeutet, Einzahlungen der Anleger wurden nicht in den Fonds angelegt, sondern lediglich dazu verwendet, die versprochenen Ausschüttungen an andere Anleger zu zahlen. Dadurch soll es zu nachhaltigen Schädigungen der betroffenen Anleger gekommen sein. Mitunter droht ihnen möglicherweise sogar der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Wegen des wohlmöglich angewandten Schneeballsystems ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Anlagebetrug gegen die Verantwortlichen.
Möglicherweise drohen für die betroffenen Anleger nun schwere Zeiten. Vor allem im Fall einer tatsächlichen Insolvenz besteht ebenfalls das Totalverlustrisiko. Da es sich allem Anschein nach auch um sämtliche Fonds der Immobiliengruppe handelt, die betroffen sein sollen, besteht dieses Risiko wohl für sehr viele Anleger. Anleger sollten den möglichen Verlust ihres Kapitals nicht ohne weiteres hinnehmen, selbst wenn die Aussichten für sie schlecht stehen mögen.
Betroffene Anleger können sich von einem kompetenten und im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser prüft, ob den Anlegern möglicherweise Ansprüche zustehen und wem gegenüber diese geltend gemacht werden können.
Wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen, sollten betroffene Anleger sich umgehend durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.
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