(ots) -
Sperrfrist: 03.05.2013 01:00
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In Niedersachsen werden nach Informationen des Radioprogramms NDR
Info kaum noch Pflege-WGs für Demenzkranke gegründet. Ursache ist das
Landesheimgesetz, das den Betrieb solcher Wohngemeinschaften
erheblich erschwert. Seit es im Juli 2011 in Kraft getreten ist,
entstand nach Angaben der niedersächsischen Alzheimergesellschaft
lediglich eine Dementen-WG. Einigen bestehenden Wohngemeinschaften
droht zudem das Aus. Vertreter der Pflegebranche kritisieren die
unklare Rechtslage scharf. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia
Rundt kündigte eine Überarbeitung des Gesetzes an.
Im niedersächsischen Heimgesetz fehlt, anders als in den Gesetzen
anderer Bundesländer, die genaue Definition einer Pflege-WG. Für den
Betrieb einer Wohngemeinschaft gibt es deshalb derzeit nur zwei
Möglichkeiten: Entweder wird die WG als selbstbestimmt eingestuft
oder es gelten strenge Auflagen wie für ein Pflegeheim, die WGs kaum
erfüllen können. Andere Bundesländer kennen auch Zwischenstufen.
Das Oldenburger Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr
entschieden, dass WGs mit Dementen grundsätzlich nicht selbstbestimmt
sein können. Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein, kritisiert das: "Einem Urteil
des Oldenburger Verwaltungsgerichts zufolge wird eine WG nur dann als
selbstbestimmt gesehen, wenn die Angehörigen darin ebenfalls wohnen.
Das ist völlig weltfremd und an der Realität vorbei." Auch Pflege-
und Patientenverbände protestieren. So forderten die
Alzheimergesellschaft Niedersachsen, die Landesgruppe des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste BPA und der
Landesverband der Johanniter eine schnelle Änderung des Gesetzes.
Die neue niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt räumte
gegenüber dem NDR Mängel im Heimgesetz ein und kündigte an, die
Gründung von Dementen-WGs zu erleichtern. Eine Neuausrichtung des
Gesetzes solle wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen noch in
diesem Jahr angeschoben werden. Die Ministerin forderte die
zuständigen Heimaufsichtsbehörden in den Landkreisen auf, bis zu
einer Gesetzesnovelle ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen: "Ich
rate zum richtigen Augenmaß, in dieser doch recht unklaren Rechtslage
die richtigen Entscheidungen zu treffen."
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