Schon länger häufen sich Negativschlagzeilen rund um die DCM AG, jetzt aber scheint vorerst der Tiefpunkt für den in München ansässigen Emittenten erreicht, die Rede ist von Insolvenz.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Emittenten sind Institutionen, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen. Die DCM AG aus München wurde 1986 gegründet und entwickelte sich zu einem der größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds in Deutschlang.
Zur Höchstform aufgelaufen gab die DCM an, Fonds mit einem Gesamtvolumen von 4,7 Milliarden Euro aufgelegt zu haben; dies entsprach einem Anlegerkapital von mehr als zwei Milliarden Euro. Neben anderen Fondsarten lag der Schwerpunkt dabei auf geschlossenen Immobilienfonds, genau diese waren angeblich letztlich unter anderem für den Niedergang des Emissionshauses verantwortlich.
Richtig erholen konnte sich die DCM AG von diesen Negativschlagzeilen nicht mehr, weitere folgten. So wurden im Rahmen einer Ermittlung wegen Betruges gegen eine Frankfurter Immobilienfirma auch Lokalitäten ehemaliger DCM-Tochterunternehmen durchsucht, hinzu kamen mediale Spekulationen über angebliche Fondsunregelmäßigkeiten bei DCM-Immobilien.
Eine kurzfristige Erholung der DCM AG ist wohl nicht in Sicht. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten und der Insolvenzantrag von Seiten des Unternehmens tatsächlich gestellt worden sein, so befinden sich insbesondere auch die zahlreichen Anleger der betroffenen Fonds in einer finanziellen Ausnahmesituation.
Bei einer möglichen Insolvenz verlieren die Anleger regelmäßig einen großen Teil ihres investierten Kapitals. Um alle erdenklichen rechtlichen Schritte im Falle einer Rückabwicklung der betroffenen Fonds der DCM AG auszuschöpfen, sollten die möglicherweise in Mitleidenschaft gezogenen Anleger juristischen Rat einholen.
Insbesondere wenn bereits die Beratung, welche zu der Zeichnung des Fonds führte, fehlerhaft war, können unter Umständen Ansprüche der Anleger entstanden sein. Dies gilt möglicherweise vor allem dann, wenn nicht auf die Möglichkeit der Fondsschließung hingewiesen wurde. Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt hilft Ihnen alle Möglichkeiten zu nutzen, um Ihr Kapital eventuell zu retten.
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