(ots) - Hohn und Spott hagelte es noch im Februar, weil
bundesweit nur rund 200 Menschen das Angebot des 2012 eingeführten
Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch genommen hatten. Ein
Kritikpunkt: Aufgrund des mangelnden Rechtsanspruchs sperrten sich
die Unternehmen, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, bei
vergleichsweise geringen Lohneinbußen die Arbeitszeit zwei Jahre lang
deutlich zu reduzieren, um Familienangehörige zuhause pflegen zu
können. Der Continentale Versicherungsverbund sieht das anders und
hat jetzt eine verbindliche und unbefristete Betriebsvereinbarung auf
Basis des Gesetzes geschlossen, die gewährleisten soll, dass alle
betroffenen Mitarbeiter die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen
können.
Für Peter Schumacher, Personalvorstand im Continentale
Versicherungsverbund, ist die jetzt geschlossene Betriebsvereinbarung
ein konsequenter Schritt: "Wir haben im Verbund schon immer viel Wert
auf Work-Life-Balance gelegt, wie die frühzeitige Flexibilisierung
der Arbeitszeit, die Vielzahl unserer angebotenen Teilzeitmodelle
oder die freiwillige Verlängerung der Altersteilzeit zeigen. Die
Pflege von Angehörigen ist für uns in diesem Kontext ein wichtiges
Thema der Zukunft." Denn der steigende Bedarf sei schon heute
absehbar, so Schumacher: "Angesichts der Rente mit 67 und des
demografischen Wandels wird es immer mehr Menschen geben, die während
ihrer Erwerbstätigkeit ihre alten Eltern pflegen müssen. Und das gilt
dann auch für unsere Mitarbeiter."
Mitarbeiter halten und entlasten:
Mit der Betriebsvereinbarung auf Basis des
Familienpflegezeitgesetzes wolle der Verbund deshalb schon jetzt
seinen Mitarbeitern zusätzliche Sicherheit in Bezug auf die
Arbeitsplätze und die Rentenansprüche bieten - auch wenn noch kaum
konkreter Bedarf bestehe. "Aktuell ist es uns durch Flexibilisierung
von Arbeitszeiten oder Telearbeitsplätze gelungen, in individuellen
Fällen den Mitarbeitern die nötigen Freiräume für die Pflege von
Angehörigen zu geben. Mit der Betriebsvereinbarung wird der
Handlungsrahmen jetzt noch erweitert, und zwar zum beiderseitigen
Nutzen: Unsere qualifizierten Fachkräfte können so auch in familiär
belasteten Zeiten Freiräume erhalten, ohne kündigen zu müssen und
sind gleichzeitig weniger belastet, wenn sie ihrer beruflichen
Tätigkeit bei uns nachkommen", so Peter Schumacher. Deshalb habe sich
die Continentale auch entschlossen, die Kosten für die im Gesetz
vorgesehene - und üblicherweise vom Mitarbeiter bei Inanspruchnahme
zu zahlende - Versicherung zu übernehmen.
Zum Hintergrund:
Das im Januar 2012 eingeführte Familienpflegezeitgesetz sieht vor,
dass Mitarbeiter während einer maximal 24 Monate dauernden
Pflegephase ihre Arbeitszeit bis auf 15 Stunden wöchentlich
reduzieren können. Das Gehalt wird in dieser Zeit nicht analog der
geleisteten Stunden reduziert, sondern um die Hälfte der Differenz
zwischen dem bisherigen und dem realistischen Gehalt aufgestockt. In
der anschließenden Nachpflegezeit wird das so entstandene negative
Wertguthaben über die Dauer von ebenfalls zwei Jahren wieder
ausgeglichen.
Ãœber den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie
versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit".
Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und
in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der
Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale
Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen
Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die
Continentale gefeit gegen Ãœbernahmen und in ihren Entscheidungen
unabhängig von Aktionärsinteressen.
Pressekontakt:
Stella Scheid
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
stellvertretende Leiterin Unternehmenskommunikation
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