PresseKat - Gemeinsame Vergütungsregeln Foto: BDZV akzeptiert Schlichterspruch

Gemeinsame Vergütungsregeln Foto: BDZV akzeptiert Schlichterspruch

ID: 868392

(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
wird keinen Widerspruch gegen das Schlichtungsergebnis zu den
"Gemeinsamen Vergütungsregeln Fotohonorare" einlegen. Das teilte die
Organisation heute in Berlin mit. Zuvor hatten bereits der Deutsche
Journalisten-Verband (DJV) und die dju in ver.di erklärt, dem von dem
Schlichter Prof. Dr. Ferdinand Melichar vorgelegten
Einigungsvorschlag nicht zu widersprechen.

Damit gebe es für Verlage wie für freie hauptberufliche
Fotojournalisten "eine Richtschnur beim Aushandeln der Honorare" und
mehr Planungssicherheit für die Foto-Etats in den Redaktionen,
erklärte der Verhandlungsführer der Zeitungsverleger, Georg Wallraf.
Der BDZV hatte aufgrund von Einzelvollmachten im November 2011 die
Schlichtungsverhandlungen für 89 Verlage aufgenommen. Die Regelung
tritt rückwirkend zum 1. Mai 2013 in Kraft.

Die Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Fotojournalisten an
Tageszeitungen sehen gemäß §§ 32, 36, 36a UrhG Mindesthonorare für
die Veröffentlichung von Fotos vor, gestaffelt nach Auflage, Größe
des Fotos und dem Umfang des Rechteerwerbs (Erst- oder
Zweitdruckrecht).



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Besser hören - Erfolg im Job / Tag des Hörens: Phonak informiert über die Bedeutung guten Hörens und die Folgen von Hörverlust im Berufsleben Seminar Medien- und PR-Recht - Rechtliche Grundlagen und Fallstricke in der PR-Arbeit (BILD)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.05.2013 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 868392
Anzahl Zeichen: 1501

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemeinsame Vergütungsregeln Foto: BDZV akzeptiert Schlichterspruch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger