Durch einen kürzlich vor dem Landgericht Hamburg geschlossenen Vergleich soll ein Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal begünstigt worden sein.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Häufig fällt Anlegern erst im Nachhinein auf, dass sie bei der Zeichnung ihrer Fondsbeteiligung offenbar falsch oder unzureichend beraten wurden. So etwa wenn ihnen zu diesem Zeitpunkt nichts über bestehende Risiken mitgeteilt wurde, gerade diese Risiken sich aber später dann realisiert haben. In solchen Fällen können Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Finanzdienstleister, die sie beraten haben, geltend machen. Dass sich ein solcher Prozess lohnen kann, bestätigte sich erst vor kurzem.
Ein Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal soll es nämlich geschafft haben, einen für ihn vorteilhaften gerichtlichen Vergleich mit dem Finanzinstitut, das ihn beraten hatte, zu erzielen. Dieses Institut erklärte sich offenbar dazu bereit, dem Anleger nahezu den kompletten durch die Falschberatung erlittenen Schaden zu ersetzen. Lediglich der Anlagegewinn und erhaltene Ausschüttungen seien im Abzug gebracht worden. Der Anleger soll insbesondere darauf hingewiesen haben, dass die Rücknahme von Fondsanteilen des CS Euroreal bereits vor seiner Zeichnung einmal ausgesetzt worden war. Dies sei ihm durch das Finanzinstitut jedoch nicht mitgeteilt worden. Stattdessen habe man ihm weiterhin zur Zeichnung des Fonds geraten.
Der CS Euroreal soll sich bereits seit einiger Zeit in Schwierigkeiten befinden. Ein Rettungsversuch der Fondsgesellschaft im letzten Jahr, in dessen Rahmen der Fonds wohl nochmal für den Handel geöffnet wurde, soll ohne Erfolg geblieben sein. Stattdessen befinde sich der Fonds nun in der Liquidation, heißt es. So werden nun wahrscheinlich die im Fondsvermögen befindlichen Immobilien verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt.
Gerade vor dem Hintergrund dieses Erfolgs des Anlegers des CS Euroreal ist Betroffenen zu raten, ihre Beteiligung von einen im Bank- und Kapitalmarktsrecht versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unter Umständen bestehen Schadensersatzansprüche, so dass die investierten Summen noch nicht verloren sind. So kann es möglicherweise auch in weiteren Fällen zum Abschluss von für die Anleger vorteilhaften Vergleichen kommen.
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