Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 31. Mai. Wer seine Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanzamt einreicht und auch keinen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellt, muss mit einem Verspätungsaufschlag rechnen. Die Experten von Steuertipps.de erklären, was bei Versäumnis droht und wie Steuerzahler mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2013 das Bestmögliche aus ihrer Steuererklärung herausholen.
(firmenpresse) - Mannheim, 24. Mai 2013. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 31. Mai. Wer seine Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanzamt einreicht und auch keinen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellt, muss mit einem Verspätungsaufschlag rechnen. Die Experten von Steuertipps.de erklären, was bei Versäumnis droht und wie Steuerzahler mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2013 das Bestmögliche aus ihrer Steuererklärung herausholen. Den mehrfachen Testsieger gibt es für Mac OS und Windows.
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Wer im abgelaufenen Kalenderjahr Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hatte, neben seinem Arbeitslohn weitere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung bis zum 31. Mai verpflichtet. Gleiches gilt für Ehepaare, bei denen ein Partner das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6 hatte und Selbstständige sowie Freiberufler, die ihre Steuererklärung selbst erledigen.
Was droht bei Verspätung oder Versäumnis?
Wenn die Steuererklärung nach dem 31. Mai oder gar nicht beim zuständigen Finanzamt eintrifft, droht ein Verspätungszuschlag in Höhe von 10 Prozent der festgesetzten Steuer oder bis zu 25.000 Euro. Die Höhe des Verspätungszuschlags wird vom Finanzamt nach bestimmten Kriterien festgelegt. Hierzu zählen die Dauer der Fristüberschreitung sowie die Höhe der sich aus der verspäteten Steuerfestsetzung ergebenden Nachzahlung. Zudem wird ermittelt, welche Vorteile der bummelnde Steuerpflichtige aus der verspäteten Abgabe gezogen hat, der Grad seines Verschuldens und seine individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Unter Umständen kann es also richtig teuer werden.
Einfach und sicher die Frist einhalten
Dabei ist das eigentliche Ziel einer Steuererklärung, sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Bequem und vor allem schnell geht dies mit der Software Steuer-Spar-Erklärung. Zahlreiche bewährte Helfer stehen dem Anwender dabei zur Seite. Ein Themenfilter hilft, unzutreffende Bereiche einfach links liegen zu lassen. Das Tool „Roter Faden“ leitet den Anwender Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und stellt sicher, dass nichts vergessen wird. Der Beleg-Empfehler weiß, welche Belege eingereicht werden müssen und der Steuerprüfer navigiert nicht nur Schritt für Schritt zu falschen oder fehlenden Angaben, sondern optimiert auch automatisch die Steuererklärung. So unterstützt ist selbst unter Zeitdruck das Thema schnell und sicher vom Tisch.
Fristverlängerung
Wer es aufgrund von Krankheit oder starker beruflicher Belastung trotzdem mal nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen. Doch Achtung: Eine Fristverlängerung muss ausreichend begründet sein und liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamts. Auf Steuertipps.de gibt es ein Musterschreiben, das Steuerzahler bei ihrem Antrag unterstützt.
Systemvoraussetzungen Steuer-Spar-Erklärung 2013
PC: Pentium-PC ab 1 GHz, Windows 8, 7, Vista oder XP SP2, mind. 512 MB RAM, ca. 460 MB Festplattenspeicher; für USB-Installation: USB-2.0-Stick ab 512 MB
Mac: Mac OS X ab Version 10.6 (Snow Leopard), mind. 1 GB RAM, ca. 450 MB Festplattenspeicher; für USB-Installation: USB-2.0-Stick ab 512 MB
Die Steuer-Spar-Erklärung gibt es in verschiedenen Varianten:
•Steuer-Spar-Erklärung 2013
für PC oder Mac auf CD-ROM und als Download; UVP: 34,95 Euro
•Steuer-Spar-Erklärung plus 2013, für umfangreiche Steuerfälle
für PC auf CD-ROM und als Download; für Mac als Download; UVP: 49,95 Euro
•Steuer-Spar-Erklärung für Selbstständige 2013
für PC auf CD-ROM und als Download; für Mac als Download; UVP: 89,95 Euro
•STEUEReasy 2013, für einfache Steuerfälle
für PC auf CD-ROM und als Download; UVP: 14,99 Euro
Ãœber steuertipps.de
steuertipps.de ist eine Marke der Akademischen Arbeitsgemeinschaft und bietet Verbrauchern Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Steuern. Neben Softwarelösungen wie der „Steuer-Spar-Erklärung“ und fundierten Informationen, berichtet der Newsbereich über aktuell diskutierte Urteile zum Thema Steuern und deren Auswirkungen auf den Verbraucher.
Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist seit über 30 Jahren als unabhängiger Informationsdienstleister und Softwareanbieter in den Bereichen Geld, Steuern und Recht etabliert. Der Mannheimer Verlag ist Teil des Informationsdienstleisters Wolters Kluwer Deutschland.
Weitere Informationen unter http://www.steuertipps.de
Ãœber Wolters Kluwer
Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH ist ein Wissens- und Informationsdienstleister, der insbesondere in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern fundierte Fachinformationen für den professionellen Anwender bietet. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Köln beschäftigt an über 20 Standorten rund 1.200 Mitarbeiter und agiert seit über 25 Jahren auf dem deutschen Markt.
Wolters Kluwer Deutschland ist Teil des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer n.v., dessen Kernmärkte Recht, Wirtschaft, Steuern, Rechnungswesen, Unternehmens- und Finanzdienstleistungen sowie das Gesundheitswesen sind. Wolters Kluwer hat einen Jahresumsatz (2012) von 3,6 Milliarden Euro, beschäftigt weltweit rund 19.000 Mitarbeiter und ist in über 40 Ländern vertreten.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.wolterskluwer.de
Pressebüro der Akademischen Arbeitsgemeinschaft
Dr. Guntermann GmbH
David Liniany
Mittelstr. 15-17
50672 Köln
Tel.: 0221-788708-12
E-Mail: dl(at)gukom.de