Die Körperschaftssteuer stellt eine besondere Form der Einkommensteuer dar, die von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten ist.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Körperschaftssteuer ist von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten. Sie stellt eine besondere Form der Einkommensteuer dar. Steuerpflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, sonstige Personen des privaten Rechts, sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen, usw. Das zu versteuernde Einkommen wird anhand der Steuerbilanz und zahlreiche Korrekturen, die sich jeweils aus den Steuergesetzen ergeben, ermittelt.
Bei der Körperschaftssteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer, das heißt, dass die entrichteten Beträge dem Bund und den Ländern gemeinschaftlich zustehen. Die gesetzliche Grundlage der Körperschaftssteuer ist das Körperschaftssteuergesetz (KStG). Die Höhe der zu entrichtenden Körperschaftssteuer bemisst sich u.a. nach dem zu versteuernden Einkommen der betreffenden Körperschaft. Letztlich handelt es sich bei der Körperschaftssteuer also um eine Ertragssteuer, d.h. Grundlage der Steuerbemessung ist der Ertrag oder Gewinn, den die Körperschaft im Veranlagungszeitraum erzielt hat; dies ist hier das Kalenderjahr.
Zur Zahlung der Körperschaftssteuer müssen Vorauszahlungen an das Finanzamt geleistet werden. Die Höhe der Körperschaftssteuer ist dabei abhängig von den zuletzt erzielten Gewinnen. Am Ende des Geschäftsjahres wird die Vorauszahlung der Körperschaftssteuer mit der tatsächlichen Steuerschuld für das aktuelle Geschäftsjahr verrechnet.
Bei der Körperschaftssteuer ist außerdem zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Körperschaftssteuerpflicht zu unterscheiden. Eine unbeschränkte Steuerpflicht trifft Körperschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben und betrifft sämtliche Einkünfte. Für eine beschränkte Körperschaftssteuerpflicht sind inländische Einkünfte (wenn weder Sitz noch Geschäftsleitung in Deutschland liegen) ausreichend. Unter Umständen ist auch eine Befreiung von der Steuerpflicht möglich.
Das Körperschaftssteuerrecht ist eine vielschichtige Materie und für einen Laien oft nicht zu überblicken. Deshalb sollten Körperschaften und juristische Personen sich frühzeitig von einem im Körperschaftssteuerrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt kann bei allen steuerrechtlichen Fragen beraten, sowie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten vertreten.
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