PresseKat - Achte Boll Kino Beteiligungsges. (Boll Medienfonds 8): positives Urteil für Anleger

Achte Boll Kino Beteiligungsges. (Boll Medienfonds 8): positives Urteil für Anleger

ID: 883339

Das Landgericht sah die Haftung des Initiators Boll als begründet an. Dieser habe als Gründungskommanditist der Achten Boll Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für Beratungsfehler des Vermittlers der Brenneisen Capital AG einzustehen.

(firmenpresse) - Uwe Boll zu Schadenersatz an Filmfondsanleger verurteilt

Erfolgreich verlief der Schadenersatzprozess für einen Anleger der Achten Boll Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, der gegen den Fondsinitiator Dr. Uwe Boll geklagt hatte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Boll im Dezember 2012 zur Rückerstattung des investierten Betrages und zur Freistellung des Anlegers von Nachschussforderungen der wirtschaftlich nicht erfolgreichen Fondsgesellschaft.

Der Anleger, dem von einem Vermittler der Firma Brenneisen Capital AG zur Beteiligung an dem Fonds geraten worden war, hatte geltend gemacht, dass ihm vor der Zeichnung des Fonds weder der Prospekt überreicht worden sei, noch habe der Vermittler ihn über das Totalverlustrisiko oder die Zusammensetzung oder Höhe der Weichkosten informiert. Das Landgericht sah die Haftung des Initiators Boll als begründet an. Dieser habe als Gründungskommanditist der Achten Boll Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für Beratungsfehler des Vermittlers der Brenneisen Capital AG einzustehen. Der Gründungskommanditist Boll habe über die zwischengeschalteten Gesellschaften der BOLU Filmproduktions und -verleih GmbH und der Brenneisen Capital AG und dem von letzterer beauftragten Untervermittler vor Ort versucht, die ihm obliegenden Aufklärungspflichten zu erfüllen, so das Landgericht in seinem Urteil. Er habe sich damit eines Vertriebs bedient und hafte für unrichtige und unzureichende Angaben seiner Erfüllungsgehilfen.

Für Anleger der Achten Boll Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und auch anderer Boll - Filmfonds bestehen gute Ansatzpunkte für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, wie das aktuelle Urteil zeigt. Dabei sind nicht nur Schadenersatzansprüche gegen den Gründungskommanditisten Uwe Boll sondern auch gegen die im Vertrieb der Fondsanteile eingeschaltete Brenneisen Capital AG nach unserer Einschätzung eine realistische Option, damit Anleger wieder an ihr Geld kommen.





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Datum: 04.06.2013 - 09:13 Uhr
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Freigabedatum: 04.06.2013

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