(ots) - Zur heutigen Urteilsverkündung im Gerichtverfahren
gegen zwei Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) erklärt der
Vorsitzende der KAS und ehemalige Präsident des Europäischen
Parlaments, Hans-Gert Pöttering MdEP:
Das Urteil ist ein schwerer Schlag gegen die Zivilgesellschaft und
den Rechtsstaat in Ägypten. Die absurde Verurteilung unserer
Mitarbeiter macht mich tief betroffen. Es handelte sich nicht um ein
rechtsstaatliches Verfahren. Ãœber den gesamten Prozessverlauf hinweg
ist überdeutlich geworden, wie haltlos und unbegründet die Vorwürfe
sind. Dies zeigt auch die kürzlich durch die ägyptische Regierung
erfolgte Aufnahme der KAS in das deutsch-ägyptische Kulturabkommen.
Seit 30 Jahren hat die KAS in Ägypten gemeinsam mit staatlichen
und zivilgesellschaftlichen Organisationen Demokratie, Rechtstaat und
Soziale Marktwirtschaft gefördert. Unsere Arbeit basierte dabei auf
Kooperationsverträgen mit mehreren staatlichen Stellen in Ägypten.
Dies unterstreicht die völlige Unbegründetheit des heutigen
Urteilsspruchs. Die über Jahrzehnte gewachsene gute Zusammenarbeit
zwischen der Konrad-Adenauer-Stiftung und Ägypten ist damit
nachhaltig beschädigt.
Für uns steht nun im Vordergrund, unsere Mitarbeiter vor
Verfolgung zu schützen. Beide Mitarbeiter halten sich derzeit nicht
in Ägypten auf. Die Konrad-Adenauer-Stiftung wird alle Möglichkeiten
nutzen, um gegen dieses Urteil vorzugehen.
Pressekontakt:
Matthias Barner | Pressesprecher | Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. |
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