Das Landgericht stützt seine Entscheidung darauf, dass die Bank ihre Kunden nicht über die an sie fließenden Provisionszahlungen in Höhe von 14% bezogen auf die Bareinlage aufgeklärt habe.
(firmenpresse) - Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank wurde vom Landgericht Karlsruhe zur Rückabwicklung von zwei Schiffsfondsbeteiligungen im Nennwert von 50.000 € verurteilt. Zwei Mandanten von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die auf Anraten eines Mitarbeiters der ApoBank im April 2005 in den MPC-Fonds MS Santa-P Schiffe investiert hatten, erhalten danach vollen Schadenersatz.
Das Landgericht stützt seine Entscheidung darauf, dass die Bank ihre Kunden nicht über die an sie fließenden Provisionszahlungen in Höhe von 14% bezogen auf die Bareinlage aufgeklärt habe. Darüber hinaus sei im Prospekt des Fonds MS Santa-P Schiffe nicht im Einzelnen dargestellt, wie sich die Kosten zur Kapitalbeschaffung verteilen, und wem, zu welchem Zeitpunkt, welche Gelder zufließen.
Die ApoBank hat im Prozess nicht behauptet, dass sie die Kunden konkret über die Höhe der an sie fließenden Vergütung informiert habe. Sie berief sich lediglich darauf, den Kunden sei bekannt gewesen, dass eine Bank für die Vermittlung von Finanzprodukten Vergütungen erhalte. Diese Verteidigungsstrategie weist nach unserer Auffassung darauf hin, dass auch für andere Kunden der ApoBank, die bis April 2005 geschlossene Fonds über die ApoBank gezeichnet haben, gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durchzusetzen. Offensichtlich gab es zumindest bis April 2005 bei der ApoBank keine Anweisung an die Kundenbetreuer, über Provisionen aufzuklären, sonst hätte sich die Bank darauf berufen und entsprechend Beweis angeboten.
Haben Sie nach Beratung durch die ApoBank Schiffs- oder Immobilienfonds gezeichnet und möchten wissen, ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
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