Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich in der Regel um sog. geschlossene Fonds.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Lebensversicherungsfonds sind erst seit dem Jahr 2002 in Deutschland als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. In der Regel handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Der Fokus liegt hier auf dem Erwerb bereits existierender oder besser gesagt "gebrauchter" Lebensversicherungspolicen.
Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer zum Beispiel aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen dazu, seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist er meist mit der Tatsache konfrontiert, dass ihm der Rückkaufswert der Versicherungspolice bei der jeweilige Versicherung entweder einen großen finanziellen Nachteil bedeutet oder erheblich unter dem Wert der vereinbarten Auszahlung zum Laufzeitende liegt. Die Fondsgesellschaften knüpfen hier an und bieten den Versicherungsnehmern zum Zeitpunkt des Verkaufs einen höheren Verkaufspreis für die Policen an als die Versicherungen selbst.
Die Fonds investieren in solchen Fondsmodellen also in Versicherungspolicen, die auf einem Zweitmarkt erworben werden oder in ausländische Kapitallebensversicherungen. Ist letzteres der Fall, kaufen diese Fonds die Lebensversicherungen auf dem ausländischen, meist britischen oder amerikanischen Zweitmarkt ein und zahlen die entsprechenden Prämien so lange weiter, bis der Versicherungsfall schließlich eintritt und die Versicherungssumme auszuzahlen ist.
Nach diesem Prinzip sollen einige Lebensversicherungsfonds ihre Gewinne erwirtschaften. Doch auch die Lebensversicherungen sind von der Finanzkrise 2008 nicht verschont geblieben. Die Krise führte dazu, dass die Auszahlungen am Ende der Laufzeit oftmals verringert werden mussten. Somit überraschte es nicht, dass die gesetzten Ziele von einigen Lebensversicherungsfonds, wie unter anderem den Prorendita Britische Leben Fonds oder auch MPC Rendite-Fonds Leben Plus, nicht erreicht wurden.
Die Beteiligung an einem geschlossenen Lebensversicherungsfonds stellt in der Regel eine unternehmerische Beteiligung dar.
Für Anleger von Lebensversicherungsfonds kann jedoch Hoffnung bestehen. Geschädigte Anleger sollten nicht voreilig aufgeben, sondern jetzt Rechtsrat einholen. Denn es besteht die Möglichkeit, dass Betroffenen ein Schadenersatzanspruch zusteht. Oftmals erfolgen Falschberatungen durch Anlageberater, wenn diese beispielsweise die Anleger über die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds falsch oder gar nicht unterrichten.
Um ihre Ansprüche durchsetzen zu können sollten Betroffene einen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Situation überprüft. Ansonsten besteht die Gefahr, dass etwaige Ansprüche verjähren und infolgedessen nicht mehr durchsetzbar sind.
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