PresseKat - Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters

Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters

ID: 885338

Ein geringfügiger Verstoß eines Handelsvertreters gegen das Wettbewerbsverbot kann nicht im Allgemeinen als ein wichtiger Grund eines Unternehmers für eine fristlose Kündigung angesehen werden.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) soll in seinem Urteil vom 10.11.2010 (Az. VIII ZR 327/09) festgelegt haben, dass ein wichtiger Grund eines Unternehmers für eine fristlose Kündigung wohl nicht bereits aus einem geringfügigen Verstoß eines Handelsvertreters gegen das Wettbewerbsverbot zu entnehmen sei. Dies soll schon aus dem auf die Gegebenheiten des Einzelfalles bezogenen Begriff des wichtigen Grundes resultieren. Wenn eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter darüber bestehe, dass ein Verstoß des Handelsvertreters gegen das Wettbewerbsrecht den Unternehmer jedenfalls zu einer fristlosen Kündigung berechtige, müsse diese Vereinbarung nicht zwangsläufig zu einer zulässigen Kündigung führen.

Den Parteien soll nichtsdestotrotz die Möglichkeit geboten werden, die Konditionen für das Vorliegen eines wichtigen Grundes vertraglich zu regeln. So könne es grundsätzlich auch zur Aufnahme von Kündigungsgründen in den Handelsvertretervertrag kommen. Dennoch soll eine Einzelfallbetrachtung und individuelle Auslegung des Handelsvertretervertrages im Regelfall unumgänglich sein.

Mit dieser Entscheidung soll der BGH vor allem deutlich machen wollen, dass die Vereinbarung eines wichtigen Kündigungsgrundes eine Interessenabwägung und Zumutbarkeitsprüfung nicht generell ausschließt, sondern der Vertragsauslegung bedarf.

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofes unterliegt wohl dem Rechtsgedanken, dass die Vereinbarung eines zentralen Kündigungsgrundes eine Interessenabwägung und Zumutbarkeitsprüfung nicht ausnahmslos ausschließt, sondern der Vertragsauslegung bedarf.
Schon bei der Vereinbarung eines solchen Vertrages, ist es erforderlich, darauf zu achten, den Willen der Parteien zum Ausschluss einer Interessenabwägung und Zumutbarkeitsprüfung auch für objektive Dritte deutlich zu machen. Vor allem aber bleibt es erforderlich, dass bei einer fristlosen Kündigung in jedem Einzelfall deren Verhältnismäßigkeit geprüft wird. Unter Umständen kann vorher eine Abmahnung auszusprechen sein.





Um diesen Besonderheiten gerecht zu werden, sollte man sich bei einer fristlosen Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Ein im Vertriebsrecht tätiger Rechtsanwalt kann auch die Erstellung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und Franchise-Verträgen übernehmen. Aber auch, wenn Probleme innerhalb bereits bestehender Geschäftsbeziehungen auftreten, können Rechtsanwälte weiterhelfen. Ein Rechtsanwalt kann auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, sowohl auf gerichtlichem als auch auf außergerichtlichem Wege, behilflich sein.

http://www.grprainer.com/Vertriebsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankung White Paper von Paschen Rechtsanwälte zur Insolvenzanfechtung aus Gläubigersicht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 06.06.2013 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 885338
Anzahl Zeichen: 3151

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP