(ots) -
- Maßnahmenpaket von zunächst 100 Mio. EUR zur Abfederung von
Hochwasserschäden
- Zinsgünstige Kredite für Unternehmen, private Haushalte und
Kommunen
- Signalzins von 1%
- Refinanzierungsangebot an die Förderinstitute der betroffenen
Bundesländer
Die KfW startet ab sofort ein Paket von Sofortmaßnahmen im Umfang
von zunächst 100 Mio. EUR zu besonders günstigen Konditionen für
Unternehmen, Privathaushalte und Kommunen zur Bewältigung der Folgen
des Hochwassers. Im Einzelnen gelten folgende Angebote und
Konditionen:
Unternehmen
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bietet die KfW Kredite mit
einem besonders günstigen Zinssatz von 1% zur Behebung von
Hochwasserschäden an. Hierzu steht KMU der KfW-Unternehmerkredit
sowie der ERP-Gründerkredit zur Finanzierung von Investitionen und
Betriebsmittel zur Verfügung. Unternehmen, die bereits KfW- und
ERP-Kredite in Anspruch nehmen, können über ihre Hausbank die
vorübergehende Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen beantragen.
Die in diesen Programmen bestehenden Möglichkeiten der
Haftungsfreistellung für die Hausbanken gelten auch hier.
Private Haushalte
Private Hausbesitzer können aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm
einen Höchstbetrag von 50.000 Euro zu einem verbilligten Zinssatz von
1% beantragen. Private Vermieter und Wohnungsunternehmen nutzen
hierzu das Programm Altersgerecht Umbauen (ebenfalls zu einem
Zinssatz von 1%). Die Kreditanträge müssen bei den jeweiligen
Hausbanken unter dem Stichwort "Behebung Hochwasserschäden" gestellt
werden.
Kommunen
Für die Kommunen steht das KfW-Förderangebot IKK -
Investitionskredit Kommunen ab sofort zur Verfügung. Damit können
alle Investitionen zur Beseitigung der Hochwasserschäden an der
kommunalen und sozialen Infrastruktur langfristig und zu sehr
günstigen Zinskonditionen finanziert werden. Diese liegen per 6. Juni
2013 bei 0,96% für eine zehnjährige Laufzeit. Für Kommunale und
Soziale Unternehmen ist geplant, das Programm "IKU -
Investitionskredite Kommunale und Soziale Unternehmen" für Maßnahmen
zur Bewältigung von Hochwasserschäden ebenfalls für die Dauer von
einem Jahr mit einem Zinssatz von 1 % auszustatten.
Angebot zur Sonderrefinanzierung an Landesförderinstitute
Zusätzlich zu den eigenen Programmen stellt die KfW bei Bedarf den
Förderbanken der betroffenen Bundesländer eine besonders zinsgünstige
Refinanzierung bereit.
Der Aktionsplan Hochwasser der KfW bleibt ein Jahr in Kraft.
Bereits beim Hochwasser im Jahr 2002 hatte die KfW betroffenen
Privathaushalten und Unternehmen zinsgünstige Kredite bereitgestellt.
Damals hatte sie knapp 1.200 Kredite in einem Volumen von rund 78
Mio. EUR zugesagt.
Ab Montag den 10. Juni um 8:00 Uhr stehen Ihnen folgende
Servicerufnummern zur Verfügung:
Wohnwirtschaftliche Programme:
0800 539-90 02
Infrastrukturprogramme:
0800 539-90 08
Gewerbliche Kreditprogramme
(Gewerbliche Umweltprogramme):
0800 539-90 01
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM) Herr Wolfram Schweickhardt
Tel. +49 (0)69 7431 1778, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: Wolfram.Schweickhardt(at)kfw.de, Internet: www.kfw.de