Über die Deutsche Capital Management AG (DCM) mit Sitz in München soll nun offiziell das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Amtsgericht München hat nun offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Münchner DCM Deutsche Capital Management eröffnet. Anleger haben allerdings wenig Hoffnung, aus der Verteilung der noch vorhandenen Werte irgendeine Art von Kapitalsicherung erwirken zu können. Auch für eine "Gesundung" der DCM-Fonds bleibt die Insolvenz des Emmissionhauses das falsche Signal.
Anleger die Geld aus DCM-Anlagen retten wollen, müssen wohl weiterhin auf die Variante Schadensersatz pochen, daran ändert auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts.
Der Insolvenzverwalter lässt in aktuellen Zitaten keinen Zweifel daran, dass sich die Wertermittlung des insolventen Finanzdienstleisters als problematisch erweisen wird. Zwei Geschäftsbereiche ? DCM Verwaltung und DCM Service ? waren in besseren Zeiten schon an die Düsseldorfer S&K-Gruppe verkauft worden, ebenso wie die im Jahr 2000 aufgelegten Immobilienfonds. Laut dem Insolvenzverwalter gibt es wohl durchaus strittige Sachverhalte, aber letztendlich sei bei S&K nun mal nichts mehr zu holen. Selbst wenn eine Rückabwicklung der Verkäufe erreicht werden kann bleibt die Frage, ob es da für sie Anleger noch einen Cent zu gewinnen gibt.
Die Flugzeug-, Triebwerks- und Solarfonds sollen von der aktuellen Entwicklung nicht betroffen sein. Im Rahmen der Insolvenzverwaltung sollen Käufer für die Geschäftsbereiche Transport und Energie gesucht werden. Die geschlossenen Immobilienfonds sind rechtlich eigenständige Gesellschaften, die von der Insolvenz auch nur indirekt betroffen sind. Die Aufnahme des Insolvenzverfahrens ist im aktuellen Kontext eher ein gutes Zeichen ? ohne zu verwaltende Werte gäbe es gar kein Insolvenzverfahren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com meinen: Wenn die Entscheidung für ein Kapitalmarktprodukt der DCM AG auf Basis einer Falschberatung erfolgte, dann sollten die betroffenen Anleger Schadensersatz gegenüber dem Vermittler geltend machen.
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