PresseKat - Insolvenz über Deutsche Capital Management AG (DCM) soll eröffnet sein

Insolvenz über Deutsche Capital Management AG (DCM) soll eröffnet sein

ID: 887407

Über die Deutsche Capital Management AG (DCM) mit Sitz in München soll nun offiziell das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Amtsgericht München hat nun offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Münchner DCM Deutsche Capital Management eröffnet. Anleger haben allerdings wenig Hoffnung, aus der Verteilung der noch vorhandenen Werte irgendeine Art von Kapitalsicherung erwirken zu können. Auch für eine "Gesundung" der DCM-Fonds bleibt die Insolvenz des Emmissionhauses das falsche Signal.

Anleger die Geld aus DCM-Anlagen retten wollen, müssen wohl weiterhin auf die Variante Schadensersatz pochen, daran ändert auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts.

Der Insolvenzverwalter lässt in aktuellen Zitaten keinen Zweifel daran, dass sich die Wertermittlung des insolventen Finanzdienstleisters als problematisch erweisen wird. Zwei Geschäftsbereiche ? DCM Verwaltung und DCM Service ? waren in besseren Zeiten schon an die Düsseldorfer S&K-Gruppe verkauft worden, ebenso wie die im Jahr 2000 aufgelegten Immobilienfonds. Laut dem Insolvenzverwalter gibt es wohl durchaus strittige Sachverhalte, aber letztendlich sei bei S&K nun mal nichts mehr zu holen. Selbst wenn eine Rückabwicklung der Verkäufe erreicht werden kann bleibt die Frage, ob es da für sie Anleger noch einen Cent zu gewinnen gibt.

Die Flugzeug-, Triebwerks- und Solarfonds sollen von der aktuellen Entwicklung nicht betroffen sein. Im Rahmen der Insolvenzverwaltung sollen Käufer für die Geschäftsbereiche Transport und Energie gesucht werden. Die geschlossenen Immobilienfonds sind rechtlich eigenständige Gesellschaften, die von der Insolvenz auch nur indirekt betroffen sind. Die Aufnahme des Insolvenzverfahrens ist im aktuellen Kontext eher ein gutes Zeichen ? ohne zu verwaltende Werte gäbe es gar kein Insolvenzverfahren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com meinen: Wenn die Entscheidung für ein Kapitalmarktprodukt der DCM AG auf Basis einer Falschberatung erfolgte, dann sollten die betroffenen Anleger Schadensersatz gegenüber dem Vermittler geltend machen.





http://www.grprainer.com/DCM-Fonds.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Drei Jahre Einsatz für Fluggäste: Verbraucherportal flightright feiert Jubiläum Baurecht: Verpflichtungen innerhalb des Werkvertrages
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 10.06.2013 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 887407
Anzahl Zeichen: 2506

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Insolvenz über Deutsche Capital Management AG (DCM) soll eröffnet sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP