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Die Deregulierung der Wirtschaftstätigkeit hat sich im Jahr 2012
zu einer Reformpriorität der Ukraine entwickelt. Das Vorhaben betraf
im Wesentlichen vier Hauptbereiche: Vereinfachung der Verfahren zur
Eröffnung und Schliessung eines Unternehmens, Vereinfachung der
Verfahren zur Eintragung von Eigentum, Senkung der Steuerlast und
Reformierung des öffentlichen Dienstleistungswesens sowie Lockerung
der staatlichen Kontrolle über Unternehmen. Die Ergebnisse und
Aussichten der Deregulierung der Wirtschaftstätigkeit thematisierte
der ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch im Zuge seiner
Jahresansprache vor dem Parlament des Landes
http://president.gov.ua/docs/poslannia2013.pdf.
Die Ukraine hat die Anzahl der mit Lizenzen beschränkten
Wirtschaftstätigkeiten reduziert, unter http://poslugy.gov.ua eine
Beta-Version ihrer einheitlichen Website für staatliche
Verwaltungsservices in Betrieb genommen und insgesamt 114
Regionalzentren für Verwaltungsservices eröffnet. Die Untergrenze für
autorisiertes Grundkapital und die Pflicht zur Beglaubigung
offizieller Geschäftsunterlagen sind ersatzlos gestrichen worden. Mit
der Möglichkeit, Gewerbeanmeldungen online durchzuführen, ist der
gesamte Prozess schneller und kostengünstiger geworden.
Ein Teil der Erleichterungen für Unternehmen bezieht sich auf das
Berichtswesen. So müssen Unternehmen keinen Nachweis mehr erbringen,
ein Bankkonto im Land eröffnet zu haben - dies übernehmen fortan die
Banken. Mittelgrosse und grosse Betriebe in der Ukraine dürfen ab
sofort elektronische Zahlungen und Archivierungen durchführen. Seit
2013 legen Unternehmen jährliche Ertragsberichte vor - zuvor mussten
Berichte quartalsweise veröffentlicht werden.
Zudem erweitert die Ukraine die Anwendung der automatischen
Umsatzsteuerrückerstattung. Derzeit erfolgt bereits die Hälfte der
Rückerstattungen vollautomatisch. Die laufende Steuerreform hat dazu
geführt, dass die Umsatzsteuer im Jahr 2013 auf 19 Prozent erhöht
worden ist. Im Rahmen der Reform hat die Ukraine
Umsatzsteuerermässigungen für Softwarebetriebe eingeführt, den
Umsatzsteuersatz für in diesem Bereich aktive Unternehmen auf 5
Prozent beschränkt und auch die Lizenzgebühren für
Kohlenwasserstoffproduzenten gesenkt.
Darüber hinaus hat die Ukraine das Insolvenzverfahren vereinfacht,
indem sie die Maximaldauer einer Gesellschaftsauflösung beschränkt
hat (nicht länger als ein Jahr). Die Insolvenzanmeldung eines
Unternehmens wird auf der offiziellen Website des Obersten
Wirtschaftsgerichts der Ukraine veröffentlicht.
Das osteuropäische Land beabsichtigt, die Wirtschaft noch
umfassender zu deregulieren. Vor diesem Hintergrund sollen
elektronische Gewerbeanmeldungen eingeführt und der
Verwaltungsaufwand weiter reduziert werden, indem Unternehmen Anträge
nicht mehr mehreren Bundesbehörden vorlegen müssen. Darüber hinaus
ist die Einführung eines Verfahrens vorgesehen, um ein Unternehmen
durch eine einfache Erklärung schliessen zu können.
Die Verbesserungen hinsichtlich der Unternehmensgründung, der
Anmeldung von Eigentum und der Zahlung von Steuern in der Ukraine
sind Gegenstand des Berichts "Doing Business 2013" der Weltbank.
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