Nun soll auch der Schifffonds Lloyd Fonds LF 46 MT Green Point dem Untergang geweiht sein.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: An den geschlossenen Fondbeteiligungen der Lloyd Fonds AG, welche Fonds entwickelt und vertreibt, sollen sich bislang 50.000 Anleger beteiligt haben. Nun soll die Schifffahrtskrise auch an dem Hamburger Investmenthaus nicht ohne Folgen vorbeigegangen sein. Aktuell soll der von der Lloyd Fonds AG auferlegte LF 46 MT Green Point Fonds mit immensen Schwierigkeiten konfrontiert worden sein.
Doch dieses Phänomen scheint in Anbetracht der momentanen Schwierigkeiten in der Schifffahrtsbranche keine Ausnahme zu sein. Denn die Lloyd Fonds AG soll bereits für mehrere Schiffe gezwungen worden sein, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Gründe für die immer weiter fortdauernde internationale Schifffahrtskrise sollen unter anderem darin liegen, dass ein zu hohes Angebot an Transportkapazität einer zu geringen Nachfrage gegenüber stehe. Die gesunkenen Charterraten und finanziellen Schwierigkeiten der betroffenen Unternehmen sind eine logische, wenn auch schmerzhafte Konsequenz dieser Umstände.
Anleger von Schifffonds können nicht immer genau wissen, worauf sie sich einlassen. Mit ihrer Anlage werden sie nämlich möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Dies führt dazu, dass sie nach der gesetzlichen Regelung im Falle einer Insolvenz ihre gesamte Anlage verlieren können. Außerdem hat der Insolvenzverwalter möglicherweise das Recht, Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Die Anleger der von der Schifffahrtskrise betroffenen Fonds sollten daher einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt beauftragen. So können gegebenenfalls die schlimmsten Folgen abgewendet werden. Wurden Anleger bei der Anlageberatung die oben genannten Risiken nämlich verschwiegen, so stehen ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Höhe der von ihnen investierten Summe gegen das sie beratende Institut, z.B. gegen ihre Bank, zu. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages kann ein Rechtsanwalt umfassend prüfen, ob und gegen wen Betroffenen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere kann geprüft werden, ob über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt wurde.
Da es im Kapitalmarktrecht zu einer schnellen Verjährung von Ansprüchen kommen kann, sollten Anleger unverzüglich handeln, wenn sie glauben, nicht richtig beraten worden zu sein.
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