Scheinbar hat die FIHM Fonds und Immobilien Holding München nun auch Insolvenz angemeldet.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die FIHM Fonds und Immobilien Holding gehört wohl zu ca. 86% der Dicio GmbH. Der Hauptaktionär der Dicio GmbH ist die S&K Gruppe, welche aufgrund der bei ihr durchgeführten Großrazzia vor mehreren Monaten in den Fokus geraten war. Ob der Insolvenzantrag der FIHM Fonds und Immobilien Holding möglicherweise eine Folge dessen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Zur FIHM Fonds und Immobilien Holding gehören die Emissionshäuser SHG Innovative Fondskonzepte und Next Generation Funds München (NGF).
Diese sind vom Verdacht des Anlagebetrugs mittels eines "Schneeballsystems" jedoch nicht erfasst. Möglicherweise sind diese sogar auch den dieser vorgeworfenen Machenschaften der S&K Gruppe zum Opfer gefallen. Die SHB soll ihrerseits die Staatsanwaltschaft zur Klärung dieser Frage eingeschaltet haben.
Die geschlossenen Immobilienfonds der SHB sollen als rechtlich selbstständige Gesellschaften derweil nicht von der Insolvenz betroffen sein, sodass Anleger dieser Fonds wohl auch nicht unmittelbar von der Insolvenz betroffen sind.
Der Insolvenzantrag der Fondsgesellschaft wurde wohl von dieser mit einer wirtschaftlich kritischen Situation und dem Ausbleiben angekündigter Investitionen begründet. Auch der Wert der Immobilien, welcher wohl nicht den Erwartungen entspricht, soll ein Grund gewesen sein.
Im Februar dieses Jahres war es zu einer Großrazzia bei der S&K Gruppe gekommen. Der S&K Gruppe wird vorgeworfen, ihre Anleger um ihr Kapital mittels eines sog. "Schneeballsystems" betrogen zu haben. Das heißt, das investierte Geld neuer Anleger wird tatsächlich nicht in den betreffenden Fonds angelegt, sondern dazu genutzt, Ausschüttungen an die alten Gläubiger vorzunehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt diesbezüglich noch.
Betroffene Anleger können sich von einem kompetenten und im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser prüft, ob den Anlegern möglicherweise Ansprüche zustehen und wem gegenüber diese geltend gemacht werden können.
Wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen, sollten betroffene Anleger sich umgehend durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.
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