(ots) - Der VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. sieht
aus technischer Sicht kein Problem mit Klimaanlagen in Personenzügen.
"Klimaanlagen können auch bei Temperaturen über 35 Grad und vollen
Zügen ordnungsgemäß funktionieren - gerade in modernen Fahrzeugen",
sagt Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und
Gebäudetechnik.
Der VDI hat bereits 2004 die Richtlinie VDI 6032
"Hygiene-Anforderungen an die Lüftungstechnik in Fahrzeugen zur
Personenbeförderung" erstellt. Diese zeigt, wie Klimaanlagen in
Bahnen funktionsfähig gehalten werden können. "Regelmäßige technische
Wartungen müssen durch geschultes Personal durchgeführt werden",
ergänzt Terhorst. "Aus medizinischer und hygienischer Sicht stellen
Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad in einem Wagon einen akzeptablen
Bereich dar. Alles was darüber hinaus geht, ist sicherlich
gesundheitlich nicht zuträglich."
Die VDI-Richtlinie 6032 beschreibt die Maßnahmen, mit denen
lüftungstechnische Anlagen in Fahrzeugen wie der Bahn den z.B.
wetterbedingten Anforderungen gerecht werden. Eine Checkliste zur
Kontrolle des Hygienezustandes ist zur Unterstützung der Wartung
jedes Fahrzeugtyps der Richtlinie beigefügt. Ziel der Richtlinie ist
es, Verbrauchern, Fahrzeugherstellern, Konstrukteuren und dem
Wartungspersonal Sicherheit für den Umgang mit Fragen der Lufthygiene
zu geben. Bei Einhaltung der Richtlinie besteht aus medizinischer und
technischer Sicht kein Zweifel an der Unbedenklichkeit der Nutzung
von Lüftungsanlagen in Fahrzeugen.
Weitere Informationen zur VDI 6023 sowie die Möglichkeit zur
Onlinebestellung unter www.vdi.de/6032.
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