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S&K-Gruppe: Staatsanwaltschaft gibt weitere Informationen bekannt

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Die mit den Ermittlungen gegen die S&K-Gruppe beschäftigte Staatsanwaltschaft soll bekannt gegeben haben, dass momentan eine Aufstellung und Zuordnung der Vermögenswerte vorgenommen würde.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe wegen des Verdachts des Betrugs dauern weiter an. Nun sollen Pfändungen und dingliche Arreste vorgenommen worden sein. Dies soll die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben den betroffenen Anlegern mitgeteilt haben. Für die Geschädigten könnte sich so die erste Möglichkeit ergeben, den finanziellen Schaden wieder auszugleichen.

In den Fokus gerückt ist die S&K-Gruppe vor einiger Zeit durch eine durchgeführte Großrazzia wegen des Verdachts des Betruges. Die Anleger der verschiedenen Fonds sollen durch den Einsatz eines sog. "Schneeballsystems" getäuscht worden sein. Demnach wurden die von den Anlegern getätigten Einzahlungen nicht in den Fonds angelegt, sondern genutzt, um Ausschüttungen an andere Anleger zu tätigen. Wegen dieses Vorgehens soll es zu einer Schädigung der betroffenen Investoren gekommen sein.

Ein Teil der Fonds der S&K-Gruppe sind geschlossene Immobilienfonds. Anleger sind dadurch in Form einer unternehmerischen Beteiligung an den Geschäften beteiligt. Hieraus ergibt sich für sie die Haftung als Unternehmer, was unter Umständen zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann.

Von den Schwierigkeiten der S&K-Gruppe betroffene Anleger sollten sich weiter über den Ermittlungsstand informieren. Möglicherweise müssen sie sich selbst um die Durchsetzung ihrer Ansprüche bemühen. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist, eine schnelle Titulierung der Ansprüche zu erreichen. Dies ist zwingende Voraussetzung um einen Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte zu ermöglichen.

Das Verlustrisiko der Anleger besteht weiterhin. Der Verlust des angelegten Kapitals sollte aber nicht einfach so hingenommen werden. Mit der Hilfe eines im Kapitalmarkrecht tätigen Rechtsanwalts können die betroffenen Anleger ihren Sachverhalt aufklären und etwaige Ansprüche prüfen lassen. Insbesondere kurze Verjährungsfristen können ein sofortiges Handeln notwendig machen.





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Datum: 25.06.2013 - 10:50 Uhr
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